In dieser Woche wurden mir zahlreiche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zur Verteidigung übertragen.
Die Abmahnungen betreffen die Heimspiele des BVB aus der abgelaufenen Saison 2024/2025 für unterschiedliche Bundesliga und Champions- League Spiele.
Den Betroffenen wird ein Verstoß gegen das Weiterveräußerungsverbot vorgeworfen. Konkret sollen Eintrittskarten für die vorbenannte Heimspiele über die nicht autorisierte Zweitmarktplattform Kleinanzeigen angeboten worden sein.
Was wird gefordert?
- Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
- Teilweise Vertragsstrafen von 250,00 €
Kündigung auch erhalten?
Zahlreiche Dauerkarteninhaber sind zudem von einer Kündigung betroffen. Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA stützt die Kündigungen auf § 9 Abs. 4 und 7 der ATZB, wonach im Zuge einer unzulässigen Weitergabe der Dauerkarte aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.
Ob eine solche Kündigung erfolgreich angegriffen werden kann, hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Vorwurf eines Verstoßes wegen unzulässiger Weitergabe ausgeräumt werden kann.
Vielfach reagieren die meisten Abgemahnten, indem Sie die auf die Abmahnung entweder gar nicht reagieren oder die Forderung anstandslos begleichen. Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren. Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
Abmahnung erhalten?
Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenfrei einschätzen. Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E‑Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
Kostenfreie Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenfreie Ersteinschätzung mit Handlungsempfehlung per E‑Mail
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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