Die Primis GmbH lässt aktuell durch die Medius GmbH Händler abmahnen, die Kosmetikartikel anbieten und dabei fehlerhafte Angaben zu den Inhaltsstoffen der Produkte (Ingredients) vorhalten.
In der Abmahnung heißt es auszugsweise:
„Dem Vorenthalten steht die Mitteilung falscher Informationen gleich, da sie zwangsläufig die Vorenthaltung der richtigen Informationen beinhaltet.“
In der mir vorgelegten Abmahnung wird gerügt, dass nicht enthaltene Inhaltsstoffe in der Artikelbeschreibung angegeben wurden, die auf der Produktverpackung des Herstellers nicht aufgeführt werden und zugleich auf der Produktverpackung tatsächlich angegebene Inhaltsstoffe in der Artikelbeschreibung wiederum nicht aufgeführt wurde.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 25.000,00 EUR (1.457,87 EUR)
- Zahlung von Teskaufkosten
In der Tat handelt es nach der Rechtsprechung der Handelskammern bei Inhaltsstoffen von Kosmetikprodukten um wesentliche Informationen, die der Händler dem Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung zur Verfügung stellen muss. Das Vorenthalten solcher Informationen ist als unlauter gemäß § 5a Abs. 1 UWG zu qualifizieren. Auch die Angabe fehlerhafter Inhaltsstoffe ist dem gleichzustellen.
Unterzeichnen Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls! Auch wenn der Vorwurf in der Sache zutreffen sollte, muss die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung immer wohl überlegt sein. Eine Unterwerfung per Unterlassungserklärung und der damit einhergehenden Gefahr von Vertragsstrafen muss im Einzelfall gegen die Möglichkeit eines gerichtlichen Verbotes (Einstweiligen Verfügung/ Urteil) abgewogen werden. Denn in vielen Fällen lässt sich nicht mit Sicherheit ausschließen, dass auch noch andere Produkte aus dem eigenen Sortiment die Angabe falscher Inhaltsstoffe enthalten.
Abmahnung erhalten?
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de übersenden
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