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Abmahnungen der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

Abmahnungen der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

5. Dezember 2025 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Urheberrecht

Haben Sie eine Abmah­nung der JBB Recht­san­wälte aus Berlin im Auf­trage der Sky Deutsch­land Fernse­hen GmbH & Co. KG er­hal­ten?

In der mir vor­liegen­den Abmah­nung wird dem Abgemah­n­ten vorge­wor­fen, in sein­er Gast­stätte die Begeg­nung der Cham­pi­ons League In­ter Mai­land gegen FC Barcelona über den Sender „beIn sports 1“  aus­ges­trahlt zu haben.

Laut Abmah­nung wird vorge­wor­fen, die Spiel­begeg­nung uner­laubt öf­fentlich aus­ges­trahlt zu haben, ohne über die notwendi­gen Nutzungsrechte zu ver­fü­gen. Die Rechte für pri­vate Ausstrahlun­gen hält Ama­zon UK. Die Sky Deutsch­land Fernse­hen GmbH & Co. KG ist für den gewerblichen Nutzungs­bere­ich unterlizensiert.

Die uner­laubte öf­fentliche Ausstrahlung stellt eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung im Sinne der §§ 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 5, 22 UrhG dar.

Forderung

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • ein Schadenser­satz in noch nicht bez­if­fer­t­er Höhe
  • Er­mit­tlungskosten
  • Abmahnkosten nach einem Stre­itwert von knapp 9.000,00 EUR

 

In der Abmah­nung wird zur Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Un­ter­las­sungserk­lärung aufge­fordert. Die vor­for­mulierte Ver­sion der Un­ter­las­sungserk­lärung en­thält eine Ver­tragsstrafen­regelung in Höhe von 5.001,00€. Un­terze­ich­nen Sie auf keinen Fall die vor­for­mulierte Un­ter­las­sungserk­lärung. Sollte sich nach Prü­fung der An­gele­gen­heit ergeben, dass tat­säch­lich eine Rechtsver­let­zung vor­liegt, sollte die Un­ter­las­sungserk­lärung entsprechend angepasst werden.

Zu­dem wird ein Schadenser­satz dem Grunde nach gefordert, sofern keine Eini­gung mit der Fir­ma Sky über einen Abover­trag er­fol­gen sollte. Für den Fall­es eines Ver­tragsab­schlusses wird der Be­trag auf 500,00€ reduziert.

Die entschei­dende Frage be­t­rifft den Be­griff der „Öf­fentlichkeit“. Die Öf­fentlichkeit ist in dem Mo­ment hergestellt, in dem ein unbes­timm­bar­er Per­so­n­enkreis die Möglichkeit er­hält, die Ausstrahlung zu ver­fol­gen. Der Klas­sik­er ist die Ausstrahlung im Rah­men eines Gast­stät­ten­be­triebes oder Wettbüros.

An­der­er­seits kann die Öf­fentlichkeit auch aus­geschlossen sein. Hi­er­bei han­delt es sich um Fälle, in de­nen im Rah­men von Pri­vatver­anstal­tun­gen oder bei geschlossen­er Gesellschaft die Ausstrahlung erfolgt.

Abmahnung erhalten?

 

Prof­i­tieren Sie von mein­er Er­fahrung und lassen Ihre An­gele­gen­heit kosten­frei ein­schätzen. Senden Sie mir gerne die er­hal­tene Abmah­nung per E‑Mail zu. Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er kosten­freien Er­stein­schätzung bei Ih­nen zurück.

Soforthilfe-Tipps:

 

  • Fris­ten beachten!
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
  • Un­terze­ich­nen Sie auf keinen Fall die vor­for­mulierte Unterlassungserklärung
  • Keine Zahlun­gen leisten!

Kosten­freie Ersteinschätzung

  • Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
  • Schnelle und kosten­freie Er­stein­schätzung mit Hand­lungsempfehlung per E‑Mail

 

DREGER IP LEGAL | Recht­san­walt Dirk Dreger | Fachan­walt für gewerblichen Rechtsschutz

Nutzen Sie mein Ange­bot der kosten­freie Er­stein­schätzung und senden mir die er­hal­tene Abmah­nung per E‑Mail unter  info@dregeriplegal.de zu.

 

 

Tags: JBB RechtsanwälteSky
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