Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) spricht im Auftrag der Hiddemann & Weiss GbR Abmahnungen wegen des Vorwurfes des gewerblichen Handels aus.
In der uns zur Verteidigung vorlegten Abmahnung vom 09.06.2020 wird unserem Mandantenein Handeln in gewerblichem Umfang über einen privaten Account (ebay) vorgeworfen. Unter Bezugnahme auf alkoholhaltige Geränkeangebote unter der Handelsplattform eBay werden nachfolgende Wettbewerbsverstöße gerügt:
- fehlendes Impressum
- fehlende Belehrung über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
- fehlende Belehrung über eine Vertragstextspeicherung
- fehlende Informationen zum Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
- keine Widerrufsbelehrung
- kein Musterwiderrufsformular
- kein Link zur ODR-Streitschlichtungsplattform
Der Abmahnung ist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die für den Fall eines Verstoßes einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € beinhaltet. Des Weiteren werden in der Abmahnung auch Kostenerstattungsansprüche für entstandene Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 1.358,86 €.
Rechtslage:
Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen BGH, Urt. v. 4.12.2008, I ZR 3/06, Ls. – Ohrclips.
Gerne können Sie uns Ihre Abmahnung zur Einschätzung an info@dregeriplegal.de schicken.