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Berechtigungsanfrage Rechtsanwalt Sandhage für iOcean UG (haftungbeschränkt)

Berechtigungsanfrage Rechtsanwalt Sandhage für iOcean UG (haftungbeschränkt)

15. Januar 2021 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Einer meiner Mandanten erhielt eine Berechtigungsanfrage der iOceanUG (haftungsbeschränkt), ausgesprochen durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin. Das Schreiben datier bereits aus dem Dezember 2020. Per Folgeschreiben vom 12.01.2021 wurde nun erinnert.

An was wird eigentlich genau erinnert?

Das Schreiben ist mit der Über­schrift „Berech­ti­gungsan­frage“ betitelt. Die iOcean UG gibt an über www.schuh–werk24.de Schuhe zu vertreiben. Bere­its die Auf­machung der Web­seite lässt erhe­bliche Zweifel an ein­er tat­säch­lichen Mark­t­teil­nahme im geschäftlichen Verkehr aufkom­men.  Mein Man­dant wird aufge­fordert mitzuteilen, welche aktuelle Her­stellerangabe er zugrunde legt, um in dem betrof­fe­nen Ange­bot mit ein­er entsprechen­den unverbindliche Her­stellerverkauf­spreisempfehlung (UVP) zu werben.

Sollte die Angabe der UVP nicht der aktuellen Herstellerangabe entsprechen, wird in der Abmahnung zu Unterlassung aufgefordert. Darüber hinaus wird folgendes für diesen Fall gefordert:

  • Abgabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Kosten­er­stat­tung in Höhe von 326,31 Euro (Stre­itwert 3.000€)

Ratschlag:

Aus mein­er Sicht ist die konkrete Berech­ti­gungsan­frage, ins­beson­dere mit dem Zusatz der Forderung ein­er straf­be­wehrten Unter­las­sungserk­lärung für den Fall, dass keine Berech­ti­gung zum ange­sproch­enen Han­deln vor­liegt, kri­tisch zu beäu­gen. Seit dem 02.12.2020 sieht das Gesetz gegen unlauteren Wet­tb­werb (UWG) u.a. vor, dass für Ver­stöße gegen Infor­ma­tion­spflicht­en (wie eine UVP Angabe) wed­er eine straf­be­wehrte Unter­las­sungserk­lärung noch eine Erstat­tung der Abmahnkosten gefordert wer­den kann.

 

Die Kosten­er­stat­tung sollte im Falle der falschen oder fehlen­den UVP zurück­gewiesen wer­den. Ob die Abgabe ein­er „ein­fachen“ Unter­las­sungserk­lärung ohne Ver­tragsstrafen­be­wehrung sin­nvoll ist, sollt in jedem Einzelfall indi­vidu­ell geprüft werden.

 

Grun­dregeln bei Berechtigungsanfrage/Abmahnung:

  • Keine Panik! Ruhe bewahren!
  • Fris­ten beachten!
  • Kein Kon­takt zum gegner
  • Leis­ten Sie keine Unter­schriften und/ oder Zahlungen
  • Fachan­walt aufsuchen

DREGER IP LEGAL – Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz in Düsseldorf

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Tags: BerechtigungsanfrageeBayiOcean UGRechtsanwalt Gereon SandhageschuheUnterlassungserklärung
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