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Abmahnung Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V.

Abmahnung Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V.

8. Juni 2022 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Abmahnung Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V.

Mir wurde erneut das Man­dant zur Vertei­di­gung ein­er Abmah­nung des Ver­ban­des bay­erisch­er KFZ-In­nung für fairen Wet­tbe­werb e.V. erteilt. Die Abmah­nung datiert vom 01.06.2022.

Mein­er Man­dan­tin wird vorge­wor­fen über die Plat­tform www.mobile.de unter dem Deck­man­tel eines Pri­vatverkaufes getarnt Verkauf­sanzeigen für mehrere Fahrzeuge geschal­tet zu haben. Ihr Han­deln sei auf­grund der Vielzahl der er­mit­tel­ten Fahrzeuge als gewerblich einzustufen. Demzu­folge seien die geset­zlichen In­for­ma­tion­spflicht­en, wie bei gewerblichen Händlern er­forder­lich, nicht erfüllt.

Privat oder Gewerbliches Handeln?

Die Frage eines noch pri­vat­en oder schon gewerblichen Han­delns wird von Adres­sat­en solch­er Abmah­nun­gen häu­fig falsch in­ter­pretiert. Zur Einord­nung kommt es nicht da­rauf an, ob tat­säch­lich ein Gewerbe beste­ht. Die Recht­sprechung hat für das Wet­tbe­werb­srecht en­ge Vor­gaben aufgestellt. In­soweit ist bere­its auch ein Han­deln für Fre­unde und Bekan­nte als Ver­mit­tlungsleis­tung einzuord­nen, die ger­ade nicht mehr als pri­vates Han­deln einzustufen ist.

Forderung:

  • Un­ter­las­sungs- und Verpflichtungserklärung
  • Abmahnkosten (pauschal­isierte Sachkosten) in Höhe von 296,31 € gefordert.

Un­ter­las­sungserk­lärung abgeben?

Häu­fig bege­hen Abgemah­nte den schw­eren Fehler die vor­for­mulierte Un­ter­las­sungserk­lärung zu un­terze­ich­nen. Sollte der Vor­wurf in der Sache zutr­e­f­fen, rate ich den­noch davon ab die vor­for­mulierte Un­ter­las­sungserk­lärung zu un­terze­ich­nen. Diese en­thält eine feste Ver­tragsstrafe. Zu­dem ist die Erk­lärung als ein Schul­dan­erken­nt­nis auszule­gen. Klarstel­lend weise ich da­rauf hin, dass dies nicht be­deutet, dass keine Un­ter­las­sungserk­lärung abgegeben wer­den soll. Ich helfe Ih­nen zur Ver­mei­dung ein­er Einst­weili­gen Ver­fü­gung oder eines Klagev­er­fahrens den Un­ter­las­sungsanspruch in mod­i­fiziert­er From zu erfüllen.

Gerne schätze ich Ihren Fall genau für Sie ein!

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Ich vertrete seit Jahren Man­dan­ten in den Bere­ichen des Wet­tbe­werb­srechts, Marken­rechts und Urhe­ber­rechts. Die Er­fahrung aus hun­derten von Abmah­nun­gen er­laubt es mir die für Sie best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie zu en­twick­eln. Gerne be­rate und vertrete ich auch Sie er­fol­gre­ich in Ihrer Angelegenheit.

„Er­ste Hil­fe“ für Abgemahnte:

  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
  • Fris­ten der Abmah­nung beachten!
  • Keine Un­ter­schriften oder Zahlun­gen leisten!
  • Kon­takt zu hochspezial­isiertem Fachan­walt aufnehmen!

Kostenfreie Ersteinschätzung! Bundesweite Vertretung!

 

Ich bitte Ih­nen eine schnelle und kom­plizierte So­forthil­fe an und schätze Ihren Fall im Wege ein­er Er­stein­schätzung kosten­frei ein.

Senden Sie mir Ihre Abmah­nung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er Er­stein­schätzung tele­fonisch oder per E‑Mail zurück.

Hi­er find­en Sie mein Kon­tak­t­for­mu­lar!

Weit­ere In­for­ma­tio­nen find­en Sie unter: www.dregeriplegal.de

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Tags: Abmahnungmobile.deVerband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.
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