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Abmahnung der Como Sonderposten GmbH (Irreführung)

Abmahnung der Como Sonderposten GmbH (Irreführung)

25. April 2023 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Eine weit­ere Abmah­nung der Co­mo Son­der­posten GmbH er­re­ichte mich diese Woche. In der Abmah­nung vom 20.04.2023 lässt die Co­mo Son­der­posten GmbH vor­tra­gen, dass diese Luft­bal­lons über einen eige­nen ebay Shop unter den Verkäufer­na­men „co­mogmbh“ vertreibt.

Der Abmah­nung liegt der Vor­wurf ein­er Ir­reführung gemäß § 5a Abs. 2 Nr. 1 UWG zugrunde.

Laut Er­mit­tlun­gen der Co­mo Son­der­posten GmbH soll der Abgemah­nte in seinen eBay Ange­boten den Ver­brauch­ern wesentlichen In­for­ma­tio­nen voren­thal­ten haben. Den Ange­boten sei kein Hin­weis auf das Wider­ruf­s­recht des Ver­brauch­ers zu ent­nehmen, so dass dem Ver­brauch­er das Beste­hen seines Recht­es auf Wider­ruf des Ver­trages voren­thal­ten werde.

Forderun­gen:

  • Ab­gabe ein­er Un­ter­las­sungserk­lärung ohne Strafbewehrung
  • Abmahnkosten in Höhe von 453,87 EUR (Stre­itwert 4.000,00 EUR)

Ein­schätzung:

Wir hal­ten die Abmah­nung nur be­d­ingt für berechtigt und haben Zweifel an der Be­grün­de­theit. Aus un­ser­er Sicht man­gelt es der Abmah­nung an der notwendi­gen Klarheit und Ver­ständlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG. Ins­beson­dere die vor­for­mulierte Un­ter­las­sungserk­lärung (ohne Ver­tragsstrafe) sowie die rechtlichen Aus­führun­gen in der Abmah­nung lassen den Rückschluss zu, dass hi­er keine deut­liche Ab­gren­zung zu einem reinen Ver­stoß gegen geset­zliche In­for­ma­tion­spflicht­en stat­tfind­et, der wiederum gemäß § 13 Abs. 4 UWG zu einem Auss­chluss des Anspruch­es auf Abmahnkosten führen würde. Soweit in der Abmah­nung die Rede von ein­er fehlen­den Wider­rufs­belehrung ist, han­delt es sich hi­er­bei um die Be­din­gun­gen, Fris­ten und das Ver­fahren zur Ausübung des Wider­ruf­s­recht­es und somit um eine geset­zliche Informationspflicht.

Zweifel gehen zu­las­ten des Abmahners!

Auch wenn die Co­mo Son­der­posten GmbH eine Ir­reführung we­gen Voren­thal­ten des Recht­es auf Wider­ruf gel­tend macht, un­ter­laufen aus mein­er Sicht die rechtlichen Aus­führun­gen zur Frage ein­er ord­nungs­gemäßen Wider­rufs­belehrung die An­forderun­gen an eine berechtigte Abmahnung.

Gerne be­rate ich Sie in dieser An­gele­gen­heit. Als Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz ver­füge ich über eine hochspezial­isierte Ex­per­tise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.

DREGER IP LEGAL | Recht­san­walt Dirk Dreger | Fachan­walt für gewerblichen Rechtschutz

Wir bi­eten Ih­nen eine kosten­lose Er­stein­schätzung Ihrer An­gele­gen­heit an. Gerne kön­nen Sie uns die er­hal­tene Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de zu senden. Al­ter­na­tiv er­re­ichen Sie uns unter 0211–69155122.

Al­ter­na­tiv kön­nen Sie auch mein Kon­tak­t­for­mu­lar nutzen!

Ich vertrete ich seit Jahren Man­dan­ten in den Bere­ichen des gewerblichen Rechtss­chutzes. Als Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz habe ich tagtäglich mit den un­ter­schiedlich­sten Fal­lkon­stel­la­tio­nen zu tun. Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Er­fahrung! Gerne er­ar­beite ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie und vertrete Sie er­fol­gre­ich in Ihrer Angelegenheit.

Ratschläge:

  • Ver­mei­den Sie jegliche Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen!
  • Leis­ten Sie keine Un­ter­schriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezial­isierten Fachan­walt beraten!

 

DREGER IP LEGAL 

Recht­san­walt Dirk Dreger

Fachan­walt für gewerblichen Rechtsschutz

Tele­fon: 0211/69155122

E‑Mail: info@dregeriplegal.de

In­ter­net: www.dregeriplegal.de

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Tags: AbmahnungComo-Sonderposten GmbHeBayIrreführungWiderrufsrecht
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