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Update: Neue Abmahnungen der Lentze Stopper Rechtsanwälte (RasenBallsport Leipzig GmbH)

Update: Neue Abmahnungen der Lentze Stopper Rechtsanwälte (RasenBallsport Leipzig GmbH)

28. Juni 2023 Posted by Dirk Dreger Abmahnung

Ich vertrete regelmäßig Man­dan­ten gegen Abmah­nun­gen der Rasen­Ball­sport Leipzig GmbH. Mir liegen nun zwei weit­ere Abmah­nun­gen vom 26.06.2023 zur Prü­fung und Vertei­di­gung vor.

Meinen Man­dan­ten wer­den Ver­stöße gegen die Tick­etbe­din­gun­gen (ATGB) vorge­wor­fen. Der Kern des Vor­wur­fes bildet das in den ATGB ve­r­ankerte Weit­er­veräußerungsver­bot, welch­es dem Wer­ber von Ein­trittskarten un­ter­sagt diese öf­fentlich, ins­beson­dere über nicht au­torisierte Zweit­mark­t­plat­tfor­men zum Kauf anzubieten.

Laut Abmah­nung der Kan­zlei Lentze Stop­per sollen Ein­trittskarten für das Heim­spiel von RB Leipzig gegen den FC Bay­ern München über vi­a­gogo ange­boten wor­den sein. Zur außerg­erichtlichen Bei­le­gung wird die Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Un­ter­las­sungserk­lärung gefordert. Des Weit­eren wird ein pauschaler Schadenser­satz in Höhe von 300,00 € eingefordert.

Ich vertrete seit Jahren er­fol­gre­ich Man­dan­ten gegen Tick­etabmah­nun­gen aus dem Bere­ich von Sport- und Konz­ertver­anstal­tun­gen und habe tagtäglich mit den un­ter­schiedlich­sten Fal­lkon­stel­la­tio­nen zu tun. Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Er­fahrung! Gerne er­ar­beite ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie und vertrete Sie er­fol­gre­ich in Ihrer Angelegenheit.

Un­terze­ich­nen Sie in keinem Fall ungeprüft die vor­for­mulierte Un­ter­las­sungserk­lärung. Diese stellt aus mein­er Sicht ein Schul­dan­erken­nt­nis dar, wodurch Sie sich sämtliche Ein­wen­dun­gen gegen den Vor­wurf abschneiden.

Die Frage der Berech­ti­gung der Abmah­nung hängt davon ab, ob die ATGB des Vere­ins wirk­sam mit dem Adres­sat­en der Abmah­nung vere­in­bart wur­den. Im Fall des Er­werbs von Ein­trittskarten über die of­fiziellen Verkauf­sstellen des Vere­ins, müssen die ATGB zwin­gend durch den Er­wer­ber bestätigt wer­den und sind somit Ver­trags­grund­lage. In der täglichen An­walt­sprax­is er­lebe ich je­doch im­mer wieder, dass Man­dan­ten die ange­bote­nen Tick­ets zu­vor selb­st über nich­tau­torisierte Zweit­mark­t­plat­tfor­men er­wor­ben haben. In dieser Kon­stel­la­tion beste­hen gute Chan­cen, die Abmah­nung als un­berechtigt zurück­zuweisen. Die gilt allerd­ings im­mer unter der Ein­schränkung, dass der Abgemah­nte nicht bereist in der Ver­gan­gen­heit die ATGB akzep­tiert hat oder sich im Tick­et­sys­tem reg­istri­ert hat. Denn auch in diesen Fällen sind die ATGB Ver­trags­grund­lage und das Weit­er­veräußerungsver­bot zu beachten.

 

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Expertentipps:

 

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Tags: AbmahnungLentze StopperRB LeipzigTicketviagogo
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