Der Bundesligist Sport Club Freiburg (SC Freiburg) versendet Abmahnungen an Ticketverkäufer.
Jeder Ticketerwerber muss die ATGB des Vereins im Bestellvorgang bei der Bestellung von Eintrittskarten bestätigen. In diesen ATGB wird das Anbieten/ Verkaufen von Tickets über nicht vom Verein autorisierte. Plattformen untersagt.
Aus hunderten Abmahnungsfällen sind mittlerweile folgende Internetplattformen als Zielscheibe der Abmahnungen bekannt:
- Viagogo
- Seatwave
- Stubhub
- eBay
- Ebay Kleinanzeigen
- facebook
Wegen des Verstoßes gegen die ATGB fordert der Verein zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung einer Vertragsstrafe auf.
Warum darf ich “meine“ Karten nicht im Internet anbieten?
Der Verein geht auf Grundlage einer Satzung der Deutschen Fussballliga (DFL) gegen den Tickethandel außerhalb des vereinseigenen Zweitmarktes vor, um der Kontrolle und dem Sicherheitsgebot Herr zu werden. Das Hauptproblem sind Ticketweitergaben an Personen, die bereits ein Stadionverbot haben.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) droht eine kostenpflichtige Abmahnung. Gefordert wird in diesen Fällen neben einer Vertragsstrafe auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Abmahnung berechtigt?
Die Frage der Berechtigung der Abmahnung ist je nach Einzelfall positiv für den Abgemahnten zu beantworten. Aus der Vergangenheit haben wir den Erfahrungswert gesammelt, dass nicht jede Abmahnung berechtigt ist.
Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.