In dieser Woche erreichten mich mehrere Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrage der FC Bayern München AG erhalten haben.
Die FC Bayern München AG lässt bekanntlich Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen aussprechen.
Die mir vorgelegten Abmahnungen beziehen sich alle auf Verkaufsangebote über die Plattform „Kleinanzeigen“. Betroffen sind Eintrittskarten für Heimspiele des FC Bayern München gegen Manchester United und Bayer 04 Leverkusen.
Was wird konkret vorgeworfen?
- Keine Abbildung der ATGB
- Öffentliches Anbieten von Tickets bei Kleinanzeigen
- Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 350,00 €- 400,00 €
Ist die Abmahnung berechtigt?
Nach den ATGB-Regelungen ist eine private Weitergabe zulässig, sofern Tickets nicht zu einem Preis weitergegeben werden, der höher ist als der Preis nach der jeweils gültigen Preisliste des FCB. Zudem muss laut ATGB der Veräußerer den Erwerber zwingend auf die ATGB- Regelungen hingewiesen haben. Allerdings ist zu konstatieren, dass ein öffentliches Anbieten über eine nicht autorisierte Zweitmarktplattform, wie eBay, Kleinanzeigen oder viagogo keine zulässige private Weitergabe darstellt. Denn gemäß Ziffer 8.2 a) ist ein solches Anbieten über derartige Plattformen ausdrücklich untersagt.
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