Haben Sie auch eine Abmahnung der Ruhrkanzlei erhalten?
Uns erreichte heute eine Anfrage eines Betroffenen, der eine Abmahnung wegen Ticketverkaufes über das Portal “Kleinanzeigen” erhalten hat. Die Abmahnung datiert vom 23.10.2023. Über eine private Anzeige sollen Eintrittskarten für das Heimspiel des VFL Wolfsburg gegen Union Berlin (Spielzeit 2023/2024) zum Kauf angeboten worden sein.
In der Abmahnung wird nunmehr ein Verstoß gegen das Weiterveräußerungsverbot geltend gemacht. Die grundsätzlich zulässige private Weitergabe von Eintrittskarten wird in den ATGB insoweit eingeschränkt, als dass ein Anbieten über nicht autorisierte Verkaufsplattformen, wie eBay, Kleinanzeigen, viagogo etc. untersagt ist.
Aufgrund des ermittelten Verstoßes wird folgendes gefordert:
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 353,60 €.
Leider schütz Unwissenheit nicht vor der Strafe. Dieser Grundsatz gilt umso mehr, als dass die ATGB von Ticketerwerben bei einer Order über den vereinseigenen Vorverkauf, über ein entsprechendes Mitgliedskonto oder sonstige offizielle Vorverkaufsstellen akzeptiert werden. Wenngleich die meisten Erwerber die ATGB nie gelesen haben, sind diese in der Regel dennoch wirksamer Vertragsbestandteil geworden.
Die Abmahnung wäre allerdings dann unberechtigt und könnte zurückgewiesen werden, wenn die ATGB niemals akzeptiert wurden. Gerne schätze ich Ihren Fall kostenfrei im Wege einer Ersteinschätzung ein.
Abmahnung erhalten?
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz
Expertentipps:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de übersenden
- Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E‑Mail