In dieser Woche erreichten mich mehrere Anfragen zu Abmahnungen der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA wegen Tickethandels über eine nichtautorisierte Zweitmarktplattformen. Die Abmahnungen wurden durch die Lentze Stopper Rechtsanwälte ausgesprochen.
Den Abmahnungen liegt jeweils der identische Vorwurf zugrunde. Laut Ziffer 6 der ATGB ist es untersagt:
„Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) und/oder bei nicht vom 1. FC Köln autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave) zum Kauf anzubieten“
Entsprechende Zuwiderhandlung werden mit einer Vertragsstrafe sanktioniert.
Den Abgemahnten wird das Anbieten von Eintrittskarten für ein Heimspiel des Vereins gegen den SC Freiburg aus der Saison 2023/2024 über die Plattform www.kleinanzeigen.de vorgeworfen.
Forderungen
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Betrages in Höhe von 300,00 EUR
Die Abmahnung wäre allerdings nur dann unberechtigt und könnte zurückgewiesen werden, wenn die ATGB niemals akzeptiert wurden.
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