Auch in dieser Woche erreichten mich zahlreiche Anfragen von Betroffenen, die UEFA Events SA eine Abmahnung der UEFA Events SA über die Lentze Stopper Rechtsanwälte erhalten haben.
Die UEFA Events SA lässt wegen illegalen Tickethandels betreffend der UEFA NATIONS LEAGUE FINALS 2025 abmahnen.
Den Abgemahnten wird ein Verstoß gegen das in den ATGB der UEFA verankerten Weiterveräußerungsverbotes vorgeworfen. Laut der ATGB ist jede Übertragung von Tickets, jedes Angebot oder jede Werbung für Tickets zum Weiterverkauf untersagt.
Der Abmahnung liegen folgende Vorwürfe zugrunde:
- Keine Abbildung der ATGB
- Öffentliches Anbieten von Tickets bei eBay/ kleinanzeigen
- Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 500,00 €
Abmahnung berechtigt?
Aus einer Vielzahl von erfolgreich verteidigten Ticketabmahnungen habe ich die Erfahrung gewonnen, dass nicht jede Abmahnung gleich auch eine Zahlungsverpflichtung bedeutet. In den Fällen, in denen die ATGB durch den Abgemahnten nicht akzeptiert wurden, wäre die Abmahnung beispielsweise unberechtigt. Wenngleich dies In den meisten Fällen jedoch im Zuge der Registrierung zum Ticketbezug über die UEFA erfolgt ist, bestehen erfahrungsgemäß gute Chancen die geltend gemachte Forderung im Vergleichswege zu reduzieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht bereits unterzeichnet wurde. Denn diese stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, mit dem sich der Abgemahnte sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneidet.
Abmahnung erhalten?
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Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
Kostenfreie Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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