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Abmahnung Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrage des FC Bayern München (Tickets)

Abmahnung Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrage des FC Bayern München (Tickets)

5. Januar 2020 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Aktuelles

Die Kanzlei Lentze Stopper aus München versendet Abmahnungen im Auftrage des FC Bayern München.

Die Adres­sat­en der Abmah­nung sind Anbeter von Ein­trittskarten für Heim­spiele des FC Bay­ern München über fol­gende bekan­nte Onlineplattformen:

  • Via­gogo
  • Seat­wave
  • Stub­hub
  • eBay
  • Ebay Kleinanzeigen
  • face­book

In den All­ge­meinen Tick­et-Geschäfts­be­din­gun­gen (ATGB) des FC Bay­ern München ist in Zif­fer 8.2 geregelt, dass die Weit­er­gabe von Fußballtick­ets nur unter bes­timmten engen Voraus­set­zun­gen zuläs­sig ist. Die Weit­er­gabe über Plat­tfor­men wie eBay Kleinanzeigen, eBay, via­gogo, seat­wave etc. ist aus­drück­lich verboten.

Die Recht­san­wälte Lentze Stop­per fordern zur Abgabe ein­er straf­be­wehrten Unter­las­sungserk­lärung sowie zur Zahlung ein­er Kosten­pauschale für die Abmah­nung in Höhe von 250,00 € auf.

Warum ist der Ticket-Weiterverkauf so stark reguliert?

Auf­grund öffentlich-rechtlich­er Pflicht­en sowie nach den Vor­gaben des für alle Vere­ine der 1. Bun­desli­ga und 2. Bun­desli­ga verbindlichen Sicher­heitspa­piers „Sicheres Sta­dion­er­leb­nis“ der Deutsche Fuss­ball Liga sind die Vere­ine dazu verpflichtet, gegen den unkon­trol­lierten Tick­ethandel vorzugehen.

Bei Ver­stößen gegen die All­ge­meinen Tick­etbe­din­gun­gen (ATGB) dro­ht eine kostenpflichtige Abmah­nung. Gefordert wird in diesen Fällen neben ein­er Ver­tragsstrafe auch die Abgabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung.

Abmahnung berechtigt?

Die Frage der Berech­ti­gung der Abmah­nung ist je nach Einzelfall pos­i­tiv für den Abgemah­n­ten zu beant­worten. Aus der Ver­gan­gen­heit haben wir den Erfahrungswert gesam­melt, dass nicht jede Abmah­nung berechtigt ist.

Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezial­isierten Recht­san­walt überprüfen.

Entschei­dend ist immer eine Einzelfall­be­tra­ch­tung. Es kann daher keine pauschale Aus­sage über die Berech­ti­gung ein­er Abmah­nung getrof­fen wer­den. Ich rate Abgemah­n­ten jedoch dazu, eine vor­for­mulierte Unter­las­sungserk­lärung nicht ungeprüft zu unterze­ich­nen. Hier­durch kann vorschnell ein Schuldeingeständ­nis abgegeben wer­den, was die anwaltliche Vertei­di­gung nicht nur erschw­eren, son­dern möglicher­weise auch nicht mehr erfol­gsver­sprechend erscheinen lassen kann.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Gegner
  • Leis­ten Sie keine Unter­schriften und/ oder Zahlungen
  • Fachan­walt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Sie haben eine Abmah­nung, eine Berech­ti­gungsan­frage, Einst­weilige Ver­fü­gung oder sog­ar Klage erhal­ten? Prof­i­tieren Sie von mein­er Erfahrung im Marken­recht, Wet­tbe­werb­srecht, Design­recht und Urhe­ber­recht. Durch meine Spezial­isierung kann ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie entwick­eln. Nutzen Sie meine kosten­lose und unverbindliche Erstein­schätzung und senden mir die Abmah­nung per E‑Mail zu.

IHRE VORTEILE:

  • Bun­desweite Beratung und Vertretung
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