In dieser Woche wurde mir eine aktuelle Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH, ausgesprochen über die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen vorgelegt.
Den Hintergrund einer aktuellen Berechtigungsanfrage stellt Angebote auf der Internethandelsplattform eBay dar. dar. Über eBay wurden private Verkaufsangebote für Aufkleber und Sticker geschaltet und in der Artikelüberschrift mit dem Zeichen „BVB“ und „Borussia Dortmund“ beworben.
Das Zeichen „BVB“ ist unter der Registernummer 018130672 als Unionsmarke und unter der Registernummer 39758566 als Wortmarke beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen. Darüber hinaus ist auch das Zeichen „Borussia Dortmund“ ist unter der Registernummer 017938524 als Unionsmarke und unter der Registernummer 302022110501 als Wortmarke beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen.
Wie in Berechtigungsanfragen üblich wird zur Mitteilung aufgefordert, inwieweit sich der Adressat des Schreibens berechtigt fühlt, die geschützten Markenzeichen innerhalb der Verkaufsanzeige zu verwenden.
Wie soll ich mich verhalten?
- Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur Gegenseite auf.
- Antworten Sie nicht vorschnell auf das Schreiben. Häufig sind Berechtigungsanfragen nur die Vorstufe einer ABMAHNUNG. Eine solche Abmahnung ist mit erheblichen Kosten verbunden.
Sofern sich der Vorwurf bestätigen sollte und tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, kann die Angelegenheit durch schnelles Handeln noch kostengünstig erledigt werden.
Stichwort: Vorbeugende Unterlassungserklärung
Gerne prüfe ich Ihren Fall und erläutere Ihnen die Möglichkeiten, die beispielsweise eine vorbeugende Unterlassungserklärung bietet.
Kostenlose Ersteinschätzung der Berechtigungsanfrage!
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung!
- Leisten Sie keine Zahlungen!
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:
Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Sie Ihre Angelegenheit kostenfrei einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Nutzen Sie mein Angebot der kostenfreie Ersteinschätzung und senden mir die erhaltene Abmahnung per E‑Mail unter info@dregeriplegal.de zu.


