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Neue Berechtigungsanfrage Rechtsanwalt Sandhage für iOcean UG (haftungbeschränkt)

4. Februar 2021 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Berechtigungsanfrage iOcean UG eBay

In dieser Woche erre­ichte mich eine weit­ere Berech­ti­gungsan­frage der iOceanUG (haf­tungs­beschränkt), aus­ge­sprochen durch Recht­san­walt Gere­on Sand­hage aus Berlin.

Das Schreiben datiert vom 02.02.2021.

Das Schreiben ist mit der Über­schrift „Berech­ti­gungsan­frage“ betitelt. Die iOcean UG gibt an über www.schuh–werk24.de Bade­mod­en zu vertreiben. In der Abmah­nung wird aufge­fordert mitzuteilen, welche aktuelle Her­stellerangabe der Abgemah­nte zugrunde legt, um in dem betrof­fe­nen Ange­bot auf eBay mit ein­er entsprechen­den unverbindliche Her­stellerverkauf­spreisempfehlung (UVP) zu werben.

Sollte die Angabe der UVP nicht der aktuellen Her­stellerangabe entsprechen, wird fol­gen­des gefordert:

  • Besei­t­i­gung der falschen UVP- Werbung
  • Kosten­er­stat­tung in Höhe von 280,60 Euro (Stre­itwert 2.000€)

Aus mein­er Sicht ist die konkrete Berech­ti­gungsan­frage, ins­beson­dere mit dem Zusatz der Forderung von Abmahnkosten für den Fall, dass keine Berech­ti­gung zum ange­sproch­enen Han­deln vor­liegt, zweifel­haft. Ein Kosten­er­stat­tungsanspruch für den Ausspruch ein­er Berech­ti­gungsan­frage ist geset­zlich nicht normiert. Soweit Sie für diesen Fall eine Kosten­er­stat­tung nach § 13 Abs. 3 UWG fordern, ist diesem Anspruch ent­ge­gen­zuhal­ten, dass keines­falls die Anforderun­gen an eine klar und ver­ständlich gestellte Abmah­nung gemäß § 13 Abs. 2 UWG erfüllt sind. Die Abmah­nung als Berech­ti­gungsan­frage zu beze­ich­nen, und sofern tat­säch­lich ein Wet­tbe­werb­sver­stoß vor­liegt, auf einen Abmah­n­tatbe­stand umzuschwenken, wider­spricht mein­er Ein­schätzung dieser Transparenz.

Sollte sich nach Prü­fung der Berech­ti­gungsan­frage ergeben, dass eine falsche UVP- Wer­bung vor­liegt, wäre nach Abstellen der Ver­stöße über die Abgabe ein­er vor­beu­gen­den straf­be­wehrten Unter­las­sungserk­lärung nachzu­denken. Der Unter­las­sungsanspruch wäre damit erfüllt und einem Kos­te­nanspruch für eine nach­fol­gende ordentliche Abmah­nung die Grund­lage entzogen.

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Tags: AbmahnungBerechtigungsanfrageeBayiOcean UGRechtsanwalt Gereon SandhageUVP
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