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Berechtigungsanfrage Rechtsanwalt Sandhage für Juwelier Chronotage GmbH

Berechtigungsanfrage Rechtsanwalt Sandhage für Juwelier Chronotage GmbH

16. Dezember 2020 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Berechtigungsanfrage Juwelier Chronotage GmbH

In dieser Woche er­re­ichte mich eine Be­ratungsan­frage be­tr­e­f­fend ein­er Berech­ti­gungsan­frage der Juwe­li­er Chrono­tage GmbH, aus­ge­sprochen durch Recht­san­walt Gere­on Sand­hage aus Berlin.

Die Juwe­li­er Chrono­tage GmbH nimmt Bezug auf ein Ange­bot auf der Han­del­splat­tform eBay. Der Adres­sat der Berech­ti­gungsan­frage wird aufge­fordert mitzuteilen, welche ak­tuelle Her­stellerangabe er zu­grunde legt, um in dem be­trof­fe­nen Ange­bot mit ein­er entsprechen­den un­verbindliche Her­stellerverkauf­spreisempfehlung (UVP) zu werben.

Sollte die Angabe der UVP nicht der ak­tuellen Her­stellerangabe entsprechen, wird in der Abmah­nung zu Un­ter­las­sung aufge­fordert. Darüber hin­aus wird fol­gen­des für diesen Fall gefordert:

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Kosten­er­stat­tung in Höhe von 326,31 Euro

Was ist eine Berechtigungsanfrage?

Eine Berech­ti­gungsan­frage ist von ein­er Abmah­nung zu un­ter­schei­den. Während in ein­er Abmah­nung bezüglich eines konkreten un­lauteren Han­delns die Ab­gabe ein­er Un­ter­las­sungserk­lärung gefordert wird, han­delt es sich bei der Berech­ti­gungsan­frage um eine Art Vorstufe. Die Berech­ti­gungsan­frage ist nicht auf eine konkrete Rechts­durch­set­zung gerichtet, son­dern soll dem Adres­sat­en die Gele­gen­heit geben ein Recht zum Ver­hal­ten darzule­gen. Sollte ein solch­es Recht dargelegt wer­den kön­nen, fehlt es an ein­er entsprechen­den Rechtsverletzung.

Aus mein­er Sicht ist die konkrete Berech­ti­gungsan­frage, ins­beson­dere mit dem Zusatz der Forderung ein­er straf­be­wehrten Un­ter­las­sungserk­lärung für den Fall, dass keine Berech­ti­gung zum ange­sproch­enen Han­deln vor­liegt, kri­tisch zu beäu­gen. Seit dem 02.12.2020 ist eine eventuell auschlaggebende Än­derung des UWG in Kraft ge­treten. Die Än­derung im UWG sieht u.a. an­derem vor, dass zukün­ftig für Ver­stöße gegen In­for­ma­tion­spflicht­en (wie eine UVP Angabe) wed­er eine straf­be­wehrte Un­ter­las­sungserk­lärung noch eine Er­stat­tung der Abmahnkosten gefordert wer­den kann.

 

Achtung!

Ak­tuell sind laut In­ter­net­bericht­en weit­ere Berech­ti­gungsan­fra­gen der Acario UG und iO­cean UG, eben­falls aus­ge­sprochen durch Recht­san­walt Sand­hage im Umlauf.

 

Gerne be­rate ich Sie in dieser An­gele­gen­heit. Als Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz ver­füge ich über eine hochspezial­isierte Ex­per­tise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Was ich Ih­nen bi­eten kann:

  • Kosten­lose und un­verbindliche Ersteinschätzung
  • Be­ratung und Vertre­tung über­re­gion­al und bundesweit
  • Ein­schätzung durch hochspezial­isierten Fachanwalt
  • Schnelle und un­kom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail

Senden Sie mir ein­fach die Abmah­nung an info@dregeriplegal.de zu. Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er passenden Strate­gie bei Ih­nen zurück.

Hi­er gehts zum Kon­tak­t­for­mu­lar

 

Tags: Acario UGBerechtigungsanfrageeBayiOcean UGJuwelier Chronotage GmbHRechtsanwalt Gereon SandhageUVP
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