Erneut vertrete ich einen Mandanten gegen eine Abmahnung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA.
Der Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte lässt sich entnehmen, dass ein Verstoß gegen das in den ATGB (Ziffer 7 der ATGB ) verankerte Weiterveräußerungsverbot gerügt wird. Laut der ATGB ist das Anbieten von Tickets über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen untersagt. Konkret bedeutet dies, dass nur der vereinseigene Zweitmarkt zum Weiterverkauf von Tickets genutzt werden darf.
Dem Abgemahnten wird das Anbieten von Eintrittskarten für Heimspiele des Vereins gegen Eintracht Frankfurt aus der aktuellen Saison über die Plattform www.kleinanzeigen.de vorgeworfen.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Betrages in Höhe von 350,00 EUR
Ratschlag:
Unterzeichnen Sie in keinem Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden. In den meisten Fällen trifft der Vorwurf rechtlich gesehen zwar zu, was jedoch nicht gleichzeitig auch bedeutet, dass Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen müssen. In der Regel lassen sich die Abmahnkosten erheblich reduzieren. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung aus Hunderten von Abmahnungen dieser Art.
Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
Abmahnung erhalten?
Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Expertentipps:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de oder über das Kontaktformular senden
- Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E‑Mail

