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Erneute Abmahnung der LDM Rechtsanwälte für 1. FC Magdeburg Spielbetriebs GmbH (Tickethandel)

Erneute Abmahnung der LDM Rechtsanwälte für 1. FC Magdeburg Spielbetriebs GmbH (Tickethandel)

12. März 2026 Posted by Dirk Dreger Abmahnung

Im Rah­men ein­er Er­stein­schätzung wurde mir erneut eine Abmah­nung der 1. FC Magde­burg Spiel­be­triebs GmbH we­gen des Vor­wur­fes des il­le­galen Tick­ethandels zur rechtlichen Ein­schätzung vorgelegt.

Der Abmah­nung, aus­ge­sprochen durch die LDM Recht­san­wälte, liegt der Vor­wurf eines Ver­stoßes gegen die ATGB (All­ge­meine- Tick­et­geschäfts­be­din­gun­gen) zu­grunde. Dem Abgemah­n­ten wird vorge­wor­fen, dieser hät­ten gegen das Weit­er­veräußerungsver­bot ver­stoßen. An­lass der Abmah­nung soll eine pri­vate Verkauf­sanzeige auf der Plat­tform www.kleinanzeigen sein. Über die bekan­nte Plat­tform soll eine Ein­trittskarte für die Par­tie 1. FC Magde­burg gegen Dy­namo Dres­den zum Verkauf ange­boten wor­den sein.

Laut ATGB (10.2.) ist das An­bi­eten von Ein­trittskarten über In­ter­nethandel­splat­tfor­men untersagt:


Un­zuläs­sige Weit­er­gabe: Der Verkauf von Tick­ets er­fol­gt auss­chließlich zur pri­vat­en, nicht

kom­merziellen Nutzung durch den Kun­den; jeglich­er gewerbliche oder kommerzielle

Weit­er­verkauf der Tick­ets durch den Kun­den ist un­ter­sagt. Der kom­merzielle und gewerbliche

Tick­etverkauf bleibt allein dem FCM vor­be­hal­ten. Dem Kun­den ist es ins­beson­dere untersagt,

  1. a) Tick­ets öf­fentlich, bei Auk­tio­nen (ins­beson­dere im In­ter­net, z.B. bei Ebay) und/oder bei

nicht vom FCM au­torisierten Verkauf­s­plat­tfor­men (z.B. vi­a­gogo, seat­wave, Stub­Hub etc.) zum

Kauf anzu­bi­eten und/oder zu verkaufen,

 

Forderungen:

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Abgel­tungs­be­trages in Höhe von 450,00 €

Vielfach reagieren die meis­ten Abgemah­n­ten, in­dem Sie die auf die Abmah­nung en­twed­er gar nicht reagieren oder die Forderung an­stand­s­los be­gle­ichen. Nicht jede Abmah­nung ist auch berechtigt! Wen­ngle­ich die Abmah­nung in den über­wiegen­den Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Be­träge in den meis­ten Fällen er­fol­gre­ich re­duzieren.  Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe na­hezu täglich mit de­r­ar­ti­gen Tick­etabmah­nun­gen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.

Ich vertrete seit Jahren er­fol­gre­ich Man­dan­ten gegen Tick­etabmah­nun­gen aus dem Bere­ich von Sport- und Konz­ertver­anstal­tun­gen und habe tagtäglich mit den un­ter­schiedlich­sten Fal­lkon­stel­la­tio­nen zu tun. Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Er­fahrung! Gerne er­ar­beite ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie und vertrete Sie er­fol­gre­ich in Ihrer Angelegenheit.

 

Soforthilfe bei Abmahnung!

DREGER IP LEGAL | Recht­san­walt Dirk Dreger | Fachan­walt für gewerblichen Rechtsschutz

  • Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
  • Schnelle und kosten­lose Er­stein­schätzung per E‑Mail
  • Bun­desweite Be­ratung und Vertretung
  • Schnelle und un­kom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail
  • Kos­ten­trans­parenz durch Pauschalhonorar

 

 

 

 

 

 

 

 

Tags: 1. FC Magdeburg Spielbetriebs GmbHLDM Rechtsanwälte
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