In dieser Woche wurde mir eine aktuelle Abmahnung des (Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. zur rechtlichen Einschätzung vorgelegt. Die Abmahnung wurde durch die LDM Rechtsanwälte ausgesprochen und thematisiert den illegalen Tickethandel.
Dem Adressaten wird vorgeworfen, gegen das Weiterveräußerungsverbot verstoßen zu haben. Laut ATGB (9.2.) ist das Anbieten von Eintrittskarten über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen untersagt:
Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten,
nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle
Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerb-
liche Ticketverkauf bleibt allein dem Verein vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere
untersagt,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z. B. bei Ebay, Ebay-
Kleinanzeigen) und/oder bei nicht vom Verein autorisierten Verkaufsplattformen (z.
viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen…
Das Anbieten von Eintrittskarten über die bekannten und beliebten Plattformen wie kleinanzeigen, eBay, viagogo, stubhub etc. ist somit untersagt. Im Fall einer Zuwiderhandlung werden empfindliche Strafen gefordert.
In der mir vorliegenden Abmahnung wird folgendes gefordert:
- Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 350,00 €
Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Um gegen die ATGB verstoßen zu können, müssen diese auch rechtlich wirksam vereinbart worden sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn Eintrittskarten direkt beim Verein oder offiziellen Vorverkaufsstellen erworben wurden. Auch im Falle einer Registrierung im Ticketsystem des Vereins- ohne eine Kartenbestellung- werden die ATGB stets akzeptiert und somit wirksam vereinbart. Sollten Karten über andere Plattformen erworben worden sein und keine Registrierung im Ticketsystem bestehen, sind die ATG hingegen nicht wirksam vereinbart worden. Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren. Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
Abmahnung erhalten?
Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen. Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E‑Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E‑Mail