In den letzten Tagen erreichten mich eine große Vielzahl an Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der kauf mich GmbH, ausgesprochen durch die LDM Rechtsanwälte, erhalten haben.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen gegen die (Allgemeinen Ticketbedingungen) ATGB verstoßen zu haben, indem Sie Eintrittskarten für Konzerte der Toten Hosen im Rahmen der im Jahre 2026 stattfindenden Tour über die Plattformen eBay bzw. Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten haben.
Forderungen:
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Vertragsstrafe in Höhe von 450,00- 650,00 €
Einschätzung:
Grundsätzlich stellt bereits das reine Anbieten von Tickets über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen einen Verstoß gegen die ATGB dar. Auf einen tatsächlichen Verkauf oder den Verkaufspreis kommt es daher rechtlich nicht an. Eine Absicht sich zu bereichern ist ebenfalls nicht erforderlich, um gegen die ATGB zu verstoßen.
Unterzeichnen Sie in keinem Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden. In den meisten Fällen trifft der Vorwurf rechtlich gesehen zwar zu, was jedoch nicht gleichzeitig auch bedeutet, dass Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen müssen. In der Regel lassen sich die Abmahnkosten erheblich reduzieren. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung aus Hunderten von Abmahnungen dieser Art.
Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
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Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenfrei einschätzen. Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E‑Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
- Kostenfreie Ersteinschätzung
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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