Derzeit vertrete ich erneut einen Mandanten gegen eine Abmahnung der VfB Stuttgart 1893 AG wegen des Vorwurfes des illegalen Tickethandels.
Der Abmahnung, ausgesprochen durch die LDM Rechtsanwälte, liegt der Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB (Allgemeine- Ticketgeschäftsbedingungen) zugrunde. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dieser hätten gegen das Weiterveräußerungsverbot verstoßen. Anlass der Abmahnung soll eine private Verkaufsanzeige auf der Plattform Viagogo sein. Über die bekannte Plattform soll eine Eintrittskarte für die Europa League Partie VfB Stuttgart gegen FC Porto zum Verkauf angeboten worden sein.
Laut ATGB (9.3.) ist das Anbieten von Eintrittskarten über Internethandelsplattformen untersagt:
Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
a) das Ticket öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. eBay), bei nicht
vom VfB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. eBay Kleinanzeigen, seatwave, viagogo,
stubhub, ticketbande…) und/oder über Social Media Plattformen (Facebook, Instagram,
Twitter, TikTok etc.) zum Kauf anzubieten;
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €
Vielfach reagieren die meisten Abgemahnten, indem Sie die auf die Abmahnung entweder gar nicht reagieren oder die Forderung anstandslos begleichen. Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren. Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
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Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
Kostenfreie Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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