In dieser Woche erreichte mich eine weitere Anfrage zu einer Abmahnung der HSV Fußball AG & Co. KGaA, ausgesprochen durch die Lentze Stopper Rechtsanwälte.
Der Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte lässt sich entnehmen, dass ein Verstoß gegen das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot gerügt wird. Laut der ATGB ist das Anbieten von Tickets über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen untersagt. Konkret bedeutet dies, dass nur der vereinseigene Zweitmarkt zum Weiterverkauf von Tickets genutzt werden darf.
Dem Abgemahnten wird das Anbieten von Eintrittskarten für Heimspiele des Vereins aus der aktuellen Saison über die Plattform www.kleinanzeigen.de vorgeworfen.
Laut ATGB (4.5 b)) ist das Anbieten von Eintrittskarten über Internethandelsplattformen untersagt:
…b) bei der öffentlichen Veräußerung, Weitergabe oder dem öffentlichen Anbieten zur Veräußerung bzw. zur Weitergabe des Besuchsrechts oder von Tickets, insbesondere im Rahmen von Auktionen oder im Internet (z.B. ebay.de, Kleinanzeigen.de, Facebook) und/oder nicht vom HSV autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo.de, StubHub etc.) mit Ausnahme der „HSV ‑Ticketbörse“;…“
Forderungen
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Betrages in Höhe von 700,00 EUR
Aufgrund der vorgeworfenen Verstöße wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 350,00 €, sowie ein Kostenanspruch in gleicher Höhe als Schadensersatz geltend gemacht.
Ratschlag:
Unterzeichnen Sie in keinem Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden. In den meisten Fällen trifft der Vorwurf rechtlich gesehen zwar zu, was jedoch nicht gleichzeitig auch bedeutet, dass Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen müssen. In der Regel lassen sich die Abmahnkosten erheblich reduzieren. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung aus Hunderten von Abmahnungen dieser Art.
Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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