Aus aktuellem Anlass berichte ich über eine markenrechtliche Abmahnung, die im Namen der Eintracht Frankfurt Fußball AG durch die Kanzlei BLUEPORT LEGAL aus Hamburg ausgesprochen wurde.
Die Abmahnerin ist Inhaberin der folgenden beim DPMA eingetragenen Marken:
- der Wort-Bildmarke „Emblem“ (Registernummer 015812456),
- der Wortmarke „Waldstadion“ (Registernummer 019047730),
- der Wortmarke „Eintracht Frankfurt“ (Registernummer 018643792),
- der Wortmarke „SGE“ (Registernummer 302011041075).
Gegenstand der Abmahnung
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „Waldstadion“ durch das Anbieten von Postkarten auf der Plattform Etsy. Dort sollen Postkarten unter Verwendung des geschützten Zeichens beworben und zum Verkauf angeboten worden sein.
Die Abmahnung enthält in der Regel folgende Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
- Zahlung der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 50.000,00 € in Höhe von 2.123,08 € brutto,
- Erteilung von Auskunft über Art, Dauer und Umfang der behaupteten Verletzungshandlungen.
- Auskunft – warum ist sie so gefährlich?
Die Auskunft soll dem Abmahner in erster Linie dazu dienen, einen regelmäßig nicht unerheblichen Schadensersatzanspruch vorzubereiten. Umfang und Inhalt der Auskunft bestimmen maßgeblich, wie hoch ein später geltend gemachter Schadensersatz ausfallen kann.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass bereits die Auskunftserteilung – falls sie im konkreten Fall überhaupt geschuldet ist – durch einen fachkundigen Rechtsanwalt begleitet wird. Unbedachte oder zu weitgehende Angaben können sich später erheblich zu Ihren Ungunsten auswirken.
- Unterlassungserklärung – nicht vorschnell unterschreiben!
Unterzeichnen Sie keinesfalls vorschnell die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Mit Abgabe dieser Erklärung:
- erkennen Sie die behauptete Rechtsverletzung faktisch an,
- verpflichten Sie sich dauerhaft und unter Vertragsstrafedrohung,
- beschneiden Sie Ihre Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung erheblich.
Markenrechtliche Abmahnungen sollten, nicht zuletzt aufgrund des hohen Kostenrisikos, immer ernst genommen werden. Es kann durchaus sinnvoll sein, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben oder die Abmahnung insgesamt zurückzuweisen – das hängt vom Einzelfall ab und sollte anwaltlich geprüft werden.
- Markenmäßige Benutzung – wird die Marke wirklich „als Marke“ benutzt?
Eine Markenrechtsverletzung setzt voraus, dass die Marke „markenmäßig“ benutzt wird. Das bedeutet, dass die spezifischen Interessen des Markeninhabers betroffen sind, weil die Benutzung durch den Dritten die Funktionen der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann – insbesondere die Herkunftsfunktion.
Bei Postkarten mit einem Stadionmotiv stellt sich deshalb die Frage:
- Wird der Begriff „Waldstadion“ als Herkunftshinweis verstanden („Produkt stammt von Eintracht Frankfurt“)?
oder - Wird er lediglich beschreibend verwendet („Postkarte zeigt das Waldstadion in Frankfurt“)?
Gerade bei rein beschreibender Verwendung in der Artikelbeschreibung ist die Frage der markenmäßigen Benutzung keineswegs eindeutig. Ob in Ihrem konkreten Fall eine markenmäßige Benutzung vorliegt, sollte ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sorgfältig prüfen.
- Praktische Tipps vom Fachanwalt
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, beachten Sie bitte:
- Halten Sie unbedingt die gesetzten Fristen ein – Fristversäumnisse können teuer werden.
- Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zum Abmahner oder dessen Anwälten auf.
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall unprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Lassen Sie Ihre Situation durch einen hochspezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen.
- Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt
Ich vertrete seit Jahren Mandanten im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Marken‑, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Sie Ihre Angelegenheit unverbindlich und kostenlos einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Nutzen Sie mein Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung und senden mir die erhaltene Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de.

