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Markenrechtliche Abmahnung der Eintracht Frankfurt Fußball AG – vertreten durch BLUEPORT LEGAL (Hamburg)
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Markenrechtliche Abmahnung der Eintracht Frankfurt Fußball AG – vertreten durch BLUEPORT LEGAL (Hamburg)

3. Juli 2026 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Markenrecht

Aus ak­tuellem An­lass berichte ich über eine marken­rechtliche Abmah­nung, die im Na­men der Ein­tra­cht Frank­furt Fußball AG durch die Kan­zlei BLUEPORT LEGAL aus Ham­burg aus­ge­sprochen wurde.

Die Abmah­ner­in ist In­hab­erin der fol­gen­den beim DPMA einge­tra­ge­nen Marken:

  • der Wort-Bild­marke „Em­blem“ (Reg­is­ter­num­mer 015812456),
  • der Wort­marke „Wald­sta­dion“ (Reg­is­ter­num­mer 019047730),
  • der Wort­marke „Ein­tra­cht Frank­furt“ (Reg­is­ter­num­mer 018643792),
  • der Wort­marke „SGE“ (Reg­is­ter­num­mer 302011041075).

Gegen­stand der Abmahnung

Gegen­stand der Abmah­nung ist der Vor­wurf ein­er Marken­rechtsver­let­zung an der Wort­marke „Wald­sta­dion“ durch das An­bi­eten von Postkarten auf der Plat­tform Et­sy. Dort sollen Postkarten unter Ver­wen­dung des geschützten Ze­ichens be­wor­ben und zum Verkauf ange­boten wor­den sein.

Die Abmah­nung en­thält in der Regel fol­gende Forderungen:

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung der Recht­san­walt­skosten aus einem Stre­itwert von 50.000,00 € in Höhe von 2.123,08 € brutto,
  • Erteilung von Auskun­ft über Art, Dauer und Um­fang der be­haupteten Verletzungshandlungen.
  1. Auskun­ft – warum ist sie so gefährlich?

Die Auskun­ft soll dem Abmah­n­er in er­ster Lin­ie dazu di­enen, einen regelmäßig nicht uner­he­blichen Schadenser­satzanspruch vorzu­bere­it­en. Um­fang und In­halt der Auskun­ft bes­tim­men maßge­blich, wie hoch ein später gel­tend gemachter Schadenser­satz aus­fall­en kann.

Ger­ade de­shalb ist es wichtig, dass bere­its die Auskun­ft­serteilung – falls sie im konkreten Fall über­haupt geschuldet ist – durch einen fachkundi­gen Recht­san­walt be­gleit­et wird. Unbe­dachte oder zu weit­ge­hende Angaben kön­nen sich später er­he­blich zu Ihren Un­gun­sten auswirken.

  1. Un­ter­las­sungserk­lärung – nicht vorschnell unterschreiben!

Un­terze­ich­nen Sie keines­falls vorschnell die beige­fügte straf­be­wehrte Un­ter­las­sungserk­lärung. Mit Ab­gabe dieser Erklärung:

  • erken­nen Sie die be­hauptete Rechtsver­let­zung fak­tisch an,
  • verpflicht­en Sie sich dauer­haft und unter Vertragsstrafedrohung,
  • beschnei­den Sie Ihre Vertei­di­gungsmöglichkeit­en gegen die Abmah­nung erheblich.

Marken­rechtliche Abmah­nun­gen soll­ten, nicht zulet­zt auf­grund des ho­hen Kosten­risikos, im­mer ernst genom­men wer­den. Es kann dur­chaus sin­nvoll sein, eine mod­i­fizierte Un­ter­las­sungserk­lärung abzugeben oder die Abmah­nung in­s­ge­samt zurück­zuweisen – das hängt vom Einzelfall ab und sollte an­waltlich geprüft werden.

  1. Marken­mäßige Be­nutzung – wird die Marke wirk­lich „als Marke“ benutzt?

Eine Marken­rechtsver­let­zung set­zt vo­raus, dass die Marke „marken­mäßig“ be­nutzt wird. Das be­deutet, dass die spez­i­fis­chen In­ter­essen des Marken­in­hab­ers be­trof­fen sind, weil die Be­nutzung durch den Drit­ten die Funk­tio­nen der Marke beein­trächtigt oder beein­trächti­gen kann – ins­beson­dere die Herkunftsfunktion.

Bei Postkarten mit einem Sta­dion­mo­tiv stellt sich de­shalb die Frage:

  • Wird der Be­griff „Wald­sta­dion“ als Herkun­ft­shin­weis ver­standen („Pro­dukt stammt von Ein­tra­cht Frankfurt“)?
    oder
  • Wird er lediglich beschreibend ver­wen­det („Postkarte zeigt das Wald­sta­dion in Frankfurt“)?

Ger­ade bei rein beschreiben­der Ver­wen­dung in der Ar­tikelbeschrei­bung ist die Frage der marken­mäßi­gen Be­nutzung keineswegs ein­deutig. Ob in Ihrem konkreten Fall eine marken­mäßige Be­nutzung vor­liegt, sollte ein Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz sorgfältig prüfen.

  1. Prak­tis­che Tipps vom Fachanwalt

Wenn Sie eine Abmah­nung er­hal­ten haben, beacht­en Sie bitte:

  • Hal­ten Sie unbe­d­ingt die geset­zten Fris­ten ein – Fristver­säum­nisse kön­nen teuer werden.
  • Nehmen Sie keinen di­rek­ten Kon­takt zum Abmah­n­er oder dessen An­wäl­ten auf.
  • Un­terze­ich­nen Sie auf keinen Fall un­prüft die vor­for­mulierte Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie Ihre Sit­u­a­tion durch einen hochspezial­isierten Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz prüfen.
  1. Kosten­lose Er­stein­schätzung durch Fachanwalt

Ich vertrete seit Jahren Man­dan­ten im gewerblichen Rechtss­chutz, ins­beson­dere im Marken‑, Wet­tbe­werbs- und Urhe­ber­recht. Prof­i­tieren Sie von mein­er Er­fahrung und lassen Sie Ihre An­gele­gen­heit un­verbindlich und kosten­los einschätzen.

DREGER IP LEGAL | Recht­san­walt Dirk Dreger | Fachan­walt für gewerblichen Rechtsschutz

Nutzen Sie mein Ange­bot der kosten­losen Er­stein­schätzung und senden mir die er­hal­tene Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de.

 

Tags: BluePort LegalEintracht Frankfurt Fußball AG
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