Sie haben eine Abmahnung der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH erhalten, ausgesprochen durch die LDM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, weil Sie Tickets für ein Konzert der Foo Fighters 2026 über Kleinanzeigen, eBay oder eine andere nicht autorisierte Plattform angeboten oder verkauft haben?
In den uns vorliegenden Abmahnungen wird regelmäßig vorgeworfen, gegen die Ticket-AGB des Veranstalters verstoßen zu haben. Betroffen sind insbesondere Angebote über Plattformen wie Kleinanzeigen.de außerhalb des vom Veranstalter autorisierten Zweitmarkts Fansale.
Gefordert werden typischerweise:
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung,
- eine Vertragsstrafe, hier etwa in Höhe von 450,00 €,
- gegebenenfalls Rechtsanwaltskosten; diese werden im konkreten Vergleichsangebot häufig erlassen, sofern fristgerecht gezahlt und eine Unterlassungserklärung abgegeben wird.
Was wird konkret vorgeworfen?
Die Ticketbedingungen von FKP Scorpio enthalten Beschränkungen für die Weitergabe und den Weiterverkauf personalisierter Tickets. Nach Auffassung des Veranstalters dürfen Tickets grundsätzlich nicht entgeltlich über nicht autorisierte Internetplattformen angeboten oder verkauft werden.
Zulässig sein soll nach den Ticket-AGB insbesondere der kontrollierte Zweitverkauf über die autorisierte Plattform Fansale. Auch eine private Weitergabe kann unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Ein öffentliches Angebot bei Kleinanzeigen, eBay, Viagogo oder vergleichbaren Plattformen kann dagegen nach den Bedingungen des Veranstalters untersagt sein – auch dann, wenn kein Gewinn erzielt werden sollte.
In der Abmahnung wird meist auf eine konkrete Anzeige Bezug genommen, etwa unter Angabe von Verkäufername, Artikelnummer, Plattform und Angebotsdatum. Zudem behauptet die Gegenseite regelmäßig, den Verstoß beweissicher dokumentiert zu haben.
Achtung: Unterzeichnen Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft
Die Abmahnung enthält üblicherweise eine bereits vorbereitete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Darin soll sich der Betroffene verpflichten, künftig keine Tickets des Veranstalters außerhalb der zugelassenen Vertriebswege anzubieten oder zu veräußern.
Zugleich ist eine Vertragsstrafe vorgesehen: Bei einem zukünftigen schuldhaften Verstoß darf der Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen festsetzen. Diese kann anschließend zwar gerichtlich überprüft werden – dennoch ist die Erklärung langfristig bindend und mit erheblichen Risiken verbunden.
Unterschreiben Sie daher niemals vorschnell oder ungeprüft die beigefügte Erklärung.
Die Erklärung kann inhaltlich zu weit gefasst sein, über den konkreten Fall hinausgehen oder Formulierungen enthalten, die ein unnötiges Risiko für die Zukunft schaffen. Ob und in welchem Umfang eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.
Muss die Vertragsstrafe von 450,00 € gezahlt werden?
Die Forderung einer Vertragsstrafe wird in diesen Fällen häufig auf eine Klausel in den Ticket-AGB gestützt. Ob die Forderung in voller Höhe besteht und ob die Abmahnung insgesamt berechtigt ist, muss jedoch individuell geprüft werden.
Selbst wenn ein Verstoß gegen Ticketbedingungen im Ausgangspunkt vorliegen sollte, bedeutet dies nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen in der verlangten Form und Höhe akzeptiert werden müssen.
Fristen unbedingt beachten
In der Abmahnung werden meist kurze Fristen gesetzt, etwa für:
- die Übersendung einer unterschriebenen Unterlassungserklärung und
- die Zahlung der geforderten Vertragsstrafe.
Diese Fristen sollten ernst genommen werden. Lässt man sie verstreichen, droht die Gegenseite regelmäßig mit gerichtlichen Schritten, insbesondere mit einer einstweiligen Verfügung oder Klage. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die vorformulierte Erklärung sofort unterschrieben oder die Zahlung ohne Prüfung veranlasst werden sollte. Entscheidend ist, innerhalb der Frist rechtlich fundiert zu reagieren.
Was sollten Sie nach Erhalt der Ticket-Abmahnung tun?
Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie strukturiert vor:
- Keine vorschnelle Zahlung: Überweisen Sie die geforderte Vertragsstrafe nicht ungeprüft.
- Keine ungeprüfte Unterschrift: Die beigefügte Unterlassungserklärung kann weitreichende Folgen haben.
- Anzeige sichern: Fertigen Sie Screenshots an und sichern Sie Nachrichten, Verkaufsverlauf, Kaufbelege sowie Informationen zum Preis.
- Angebot entfernen: Ist die Anzeige noch online, sollte sie unverzüglich deaktiviert werden.
- Fristen notieren: Achten Sie auf die in der Abmahnung genannten Termine.
- Rechtliche Prüfung veranlassen: Lassen Sie die Abmahnung, die Ticketbedingungen und die Unterlassungserklärung zeitnah prüfen.
Soforthilfe bei Abmahnung wegen Ticketweiterverkauf
Ticket-Abmahnungen wegen Angeboten auf Kleinanzeigen, eBay oder anderen Plattformen sind kein seltenes Thema. Gerade bei stark nachgefragten Konzerttickets setzen Veranstalter ihre Weiterverkaufsbeschränkungen zunehmend durch.
Eine rechtliche Prüfung kann helfen, Risiken einer Unterlassungserklärung zu begrenzen, Forderungen auf ihre Berechtigung zu überprüfen und eine angemessene außergerichtliche Lösung zu erreichen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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