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Abmahnungen von Borussia Dortmund „BVB“ durch Kanzlei Becker Haumann Gursky (Eintrittskarten)

Abmahnungen von Borussia Dortmund „BVB“ durch Kanzlei Becker Haumann Gursky (Eintrittskarten)

5. Februar 2020 Posted by Dirk Dreger Abmahnung

Die Kanzlei Becker Haumann Gursky aus Dortmund mahnt im Auftrage von Borussia Dortmund wegen Verstößen gegen die vereinseigenen ATGB ab.

Unter Zif­fer 6 der All­ge­meinen Tick­et-Geschäfts­be­din­gun­gen für den Er­werb und die Ver­wen­dung von Ein­trittskarten für Ve­r­anstal­tun­gen im SIGNAL IDUNA PARK heisst es insoweit:

(2) Dem Er­wer­ber und/oder In­hab­er eines Tick­ets ist es ins­beson­dere untersagt:

-   das Tick­et ohne vorherige schriftliche Zus­tim­mung des Ve­r­anstal­ters gewerblich und/oder kom­merziell zu veräußern;

-   das Tick­et im Falle der pri­vat­en Weit­er­gabe selb­st oder durch Dritte öf­fentlich bei Auk­tio­nen (ins­beson­dere im In­ter­net, z.B. bei eBay, Face­book) und/oder bei nicht vom Club au­torisierten Verkauf­s­plat­tfor­men (z.B. eBay-Kleinanzeigen, stub­hub, vi­a­gogo, tick­et­bande, seat­wave, etc.) zum Kauf anzu­bi­eten, weit­erzugeben oder weit­er zu veräußern;

-   das Tick­et im Falle der pri­vat­en Weit­er­gabe zu einem höheren als dem bezahlten Preis weit­erzugeben; ein Preisauf­schlag von bis zu 15% zum Aus­gle­ich ent­standen­er Transak­tion­skosten ist in­des zulässig;

Zielscheibe der Em­rit­tlun­gen sind im­mer wieder die bekan­nten Plat­tfor­men eBay, eBay Kleinanziegen, Vi­a­gogo, seat­wave….

Forderung

In den bekan­nten Abmah­nun­gen wird neben der Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Un­ter­las­sungserk­lärung auch eine Ver­tragsstrafe ab 250,00€ gefordert. In eini­gen Fällen wird zu­dem zur Er­stat­tung von Rechtsver­fol­gungskosten (Abmahnkosten) aufgefordert.

Rechtlich­er Hintergrund

Nach den Vor­gaben des für alle Vere­ine der 1. Bun­desli­ga und 2. Bun­desli­ga verbindlichen Sicher­heitspa­piers „Sicheres Sta­dion­er­leb­nis“ der Deutsche Fuss­ball Liga sind die Vere­ine dazu verpflichtet, gegen den un­kon­trol­lierten Tick­ethandel vorzuge­hen. Im Zuge dieser Verpflich­tung überwacht der Vere­in die Geschehnisse rund um die bekan­nten Tick­et­plat­tfor­men vi­a­gogo, eBay etc. genauestens.

Was ist zu tun?

Haben Sie Ihre Dauerkarte oder ein Einzeltick­et im In­ter­net angeboten?

Be­wahren Sie die Ruhe.

Nicht jede Abmah­nung ist auch berechtigt. Es muss genauestens geprüft wer­den, ob die ATGB gegenüber dem Empfänger der Abmah­nung auch wirk­sam sind. Der Vere­in muss sich zunächst an die im Tick­et­sys­tem reg­istri­erten Tick­eter­wer­ber hal­ten und diesen bei er­mit­tel­ten Tick­e­tange­boten zu den er­wor­be­nen Tick­ets wen­den. Vielfach wer­den Karten je­doch pri­vat weit­ergegeben und tauchen am Ende ein­er solchen Kette im In­ter­net auf.

Lassen Sie Ih­nen Einzelfall durch einen spezial­isierten Recht­san­walt überprüfen.

Grun­dregeln bei Abmahnung:

  • Be­wahren Sie Ruhe
  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Gegner
  • Leis­ten Sie keine Un­ter­schriften und/ oder Zahlungen
  • Fachan­walt kontaktieren

Wenn Sie eine solche Abmah­nung er­hal­ten haben, kön­nen Sie uns diese gerne zur kosten­losen Er­stein­schätzung per Email an info@dregeriplegal.de übermitteln.

Hi­er find­en Sie unser Kon­tak­t­for­mu­lar!

Tags: AbmahnungBecker Haumann Mankel GurskyBVBeBayeBay Kleinanzeigenstrafbewehrte UnterlassungserklärungTicketVerkauf von EintrittskartenVertragsstrafeviagogo
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DIRK DREGER
RECHTSANWALT UND FACHANWALT
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