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Abmahnung RuhrKanzlei im Auftrage der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Abmahnung RuhrKanzlei im Auftrage der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

10. März 2022 Posted by Dirk Dreger Abmahnung

Abmahnung Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Haben Sie auch eine Abmah­nung der RuhrKan­zlei im Auf­trage der Borus­sia Dort­mund GmbH & Co. KGaA erhalten?

Ich hat­te über entsprechende Abmah­nun­gen bere­its berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-des-vfl-wolfsburg-fussball-gmbh-durch-ruhrkanzlei-198433.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnung-ruhrkanzlei-fuer-sv-werder-bremen-gmbh-und-co-kg-aa-195438.html

Auch in dieser Abmah­nung wird wiederum ein Ver­stoß gegen das Weit­er­veräußerungsver­bot gel­tend gemacht.

Das Weit­er­veräußerungsver­bot resul­tiert aus den ATGB der Abmahnerin:

„8.2 Unzuläs­sige Weit­er­gabe: Der Verkauf von Tick­ets erfol­gt auss­chließlich zur pri­vat­en, nicht kom­merziellen Nutzung durch den Kun­den; jeglich­er gewerbliche oder kom­merzielle Weit­er­verkauf oder eine son­stige unzuläs­sige Weit­er­gabe der Tick­ets durch den Kun­den ist untersagt.Dem Kun­den ist es ins­beson­dere untersagt,

a) Tick­ets öffentlich, ins­beson­dere bei Auk­tio­nen oder im Inter­net (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Face­book) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkauf­s­plat­tfor­men (z.B. via­gogo, seat­wave, Stub­Hub etc.) zum Kauf anzu­bi­eten und/oder zu verkaufen,..“

Der Abgemah­nte wird wegen eines Ange­botes zum Verkauf ein­er Ein­trittskarte über eine Anzeige auf ebay- Kleinanzeigen aufge­fordert eine straf­be­wehrte Unter­las­sungserk­lärung abzugeben.

Neben der Abgabe ein­er straf­be­wehrten Unter­las­sungserk­lärung wird auch eine Ver­tragsstrafe von 250,00€ gefordert. Die Abmahnkosten wer­den mit 353,60 € beziffert.

Hin­ter­grund der Abmahnung?

In der Abmah­nung heißt es zur Begrün­dung des Weiterveräußerungsverbotes:

„ nach­haltiges Inter­esse daran, den Schwarzhan­del mit Bun­desli­gakarten, ins­beson­dere in Zeit­en des SARS-CoV-2-Pan­demie (for­t­an „Covid-19“) bed­ingten Son­der­spiel­be­triebes, zu unterbinden. ….

Eine unkon­trol­lierte Weit­er­veräußerung und/oder die nicht-autorisierte pri­vate Weit­er­gabe von Tick­ets in Zeit­en des von Covid-19 bed­ingten Son­der­spiel­be­triebes würde zudem alle Bemühun­gen und Aufwen­dun­gen zur Sich­er­stel­lung der Hygiene- und Schutzkonzepte zunichtemachen.“

Was ist zu tun?

Haben Sie Ihre Dauerkarte oder ein Einzeltick­et im Inter­net angeboten?

Bewahren Sie die Ruhe.

Nicht jede Abmah­nung ist auch berechtigt. Es muss genauestens geprüft wer­den, ob die ATGB gegenüber dem Empfänger der Abmah­nung auch wirk­sam sind. Der Vere­in muss sich zunächst an die im Tick­et­sys­tem reg­istri­erten Tick­eter­wer­ber hal­ten und diesen bei ermit­tel­ten Tick­e­tange­boten zu den erwor­be­nen Tick­ets wen­den. Vielfach wer­den Karten jedoch pri­vat weit­ergegeben und tauchen am Ende ein­er solchen Kette im Inter­net auf.

ABMAHNUNG ERHALTEN? Soforthilfe vom Fachanwalt!

Übersenden Sie hierzu die Abmah­nung ein­fach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de

Ich melde mich umge­hend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rah­men mein­er kosten­losen Erstein­schätzung über Ihre Reak­tion­s­möglichkeit­en auf.

Was ich Ihnen bieten kann:.

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Hier find­en Sie mein Kon­tak­t­for­mu­lar!

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie unter: www.dregeriplegal.de

 

 

 

 

 

Tags: AbmahnungBorussia DortmundBVBeBayruhrkanzleiTicket
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