Abmahnung Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Haben Sie auch eine Abmahnung der RuhrKanzlei im Auftrage der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erhalten?
Ich hatte über entsprechende Abmahnungen bereits berichtet:
Auch in dieser Abmahnung wird wiederum ein Verstoß gegen das Weiterveräußerungsverbot geltend gemacht.
Das Weiterveräußerungsverbot resultiert aus den ATGB der Abmahnerin:
„8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Tickets durch den Kunden ist untersagt.Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,..“
Der Abgemahnte wird wegen eines Angebotes zum Verkauf einer Eintrittskarte über eine Anzeige auf ebay- Kleinanzeigen aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch eine Vertragsstrafe von 250,00€ gefordert. Die Abmahnkosten werden mit 353,60 € beziffert.
Hintergrund der Abmahnung?
In der Abmahnung heißt es zur Begründung des Weiterveräußerungsverbotes:
„ nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzhandel mit Bundesligakarten, insbesondere in Zeiten des SARS-CoV-2-Pandemie (fortan „Covid-19“) bedingten Sonderspielbetriebes, zu unterbinden. ….
Eine unkontrollierte Weiterveräußerung und/oder die nicht-autorisierte private Weitergabe von Tickets in Zeiten des von Covid-19 bedingten Sonderspielbetriebes würde zudem alle Bemühungen und Aufwendungen zur Sicherstellung der Hygiene- und Schutzkonzepte zunichtemachen.“
Was ist zu tun?
Haben Sie Ihre Dauerkarte oder ein Einzelticket im Internet angeboten?
Bewahren Sie die Ruhe.
Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. Es muss genauestens geprüft werden, ob die ATGB gegenüber dem Empfänger der Abmahnung auch wirksam sind. Der Verein muss sich zunächst an die im Ticketsystem registrierten Ticketerwerber halten und diesen bei ermittelten Ticketangeboten zu den erworbenen Tickets wenden. Vielfach werden Karten jedoch privat weitergegeben und tauchen am Ende einer solchen Kette im Internet auf.
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