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Neue Abmahnung Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V.

Neue Abmahnung Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V.

15. März 2022 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Abmahnung Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V.

Der Ver­band bay­erisch­er KFZ-Innung für fairen Wet­tbe­werb e.V. hat erneut eine der bekan­nten Abmah­nun­gen aus­ge­sprochen. Der Hin­ter­grund der Abmah­nung ist erneut der Vor­wurf von Verkauf­sange­boten von Kraft­fahrzeu­gen unter dem ver­meintlichen Deck­man­tel eines Privatverkaufes.

Auf­grund der Vielzahl der ermit­tel­ten Fahrzeuge sei das Han­deln meines Man­dan­ten als gewerblich einzustufen. Demzu­folge seien die geset­zlichen Infor­ma­tion­spflicht­en, wie bei gewerblichen Händlern erforder­lich, nicht erfüllt.

Privat oder Gewerbliches Handeln?

Neben der Anzahl der Fahrzeu­gange­bote ist ein Haup­tkri­teri­um die Frage in welchem Eigen­tum die Fahrzeuge ste­hen. Es ist wichtig, dass das ange­botene Fahrzeug auch auf den Anbi­eter tat­säch­lich zuge­lassen ist bzw. war. Im Falle rein­er Ver­mit­tlungstätigkeit­en, bei denen Fahrzeuge für Dritte (z.B. Fam­i­lien­mit­glieder) ange­boten wer­den ist das pri­vate Maß in der Regel überschritten.

Forderung:

  • Unter­las­sungs- und Verpflichtungserklärung
  • Abmahnkosten (pauschal­isierte Sachkosten) in Höhe von 296,31 € gefordert.

ACHTUNG- Ver­tragsstrafe!

Viele Abgemah­nte lassen sich auf­grund der rel­a­tiv gerin­gen Abmahnkosten dazu ver­leit­en, die vor­for­mulierte Unter­las­sungserk­lärung ungeprüft zu unterze­ich­nen. Dies ist bere­its der 1. Fehler, denn die vor­for­mulierte Unter­las­sungserk­lärung bein­hal­tet eine feste Ver­tragsstrafe von 5.000,00€ für jeden Fall der Zuwider­hand­lung. Das böse Erwachen kommt meist sehr schnell. In Erman­gelung ein­er ziel­gerichteten juris­tis­chen Beratung tap­pen viele Betrof­fene mit weit­eren KFZ- Ange­boten schnell in die Falle und sehen sich hohen Ver­tragsstrafen­forderun­gen ausgesetzt.

Sollte der Vor­wurf in der Sache zutr­e­f­fen, ist es aus mein­er Sicht zwin­gend erforder­lich die Unter­las­sungserk­lärung anwaltlich abzuändern.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Ich vertrete seit Jahren Man­dan­ten in den Bere­ichen des Wet­tbe­werb­srechts, Marken­rechts und Urhe­ber­rechts. Die Erfahrung aus hun­derten von Abmah­nun­gen erlaubt es mir die für Sie best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie zu entwick­eln. Gerne berate und vertrete ich auch Sie erfol­gre­ich in Ihrer Angelegenheit.

„Erste Hil­fe“ für Abgemahnte:

  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
  • Fris­ten der Abmah­nung beachten!
  • Keine Unter­schriften oder Zahlun­gen leisten!
  • Kon­takt zu hochspezial­isiertem Fachan­walt aufnehmen!

Kostenfreie Ersteinschätzung! Bundesweite Vertretung!

Ich bitte Ihnen eine schnelle und kom­plizierte Soforthil­fe an und schätze Ihren Fall im Wege ein­er Erstein­schätzung kosten­frei ein.

Senden Sie mir Ihre Abmah­nung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er Erstein­schätzung tele­fonisch oder per E‑Mail zurück.

Hier find­en Sie mein Kon­tak­t­for­mu­lar!

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie unter: www.dregeriplegal.de

 

 

 

Tags: AbmahnungAutosKfzKFZ InnungVerband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.
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