Bekanntlich versuchen viele Fußballvereine über Anwaltskanzleien den Weiterverkauf von Eintrittskarten zu unterbinden. Auch der 1. FSV Mainz 05 lässt hierzu Abmahnungen aussprechen. In dieser Woche wurde mir eine aktuelle Abmahnung der Ruhrkanzlei im Auftrage des 1. Fußball- und Sportverein Mainz 05 e. V. vom 20.07.2023 zur Ersteinschätzung vorgelegt.
In der Abmahnung wird ein Angebot unter Kleinanzeigen gerügt. In diesem Angebot wurden Tickets für das Spiel vom 1. FSV Main 05 gegen den FC Bayern München aus der Saison 2022/2023 zum Verkauf angeboten.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf eines Verstoßes gegen das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot über Onlineplattformen gerügt.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärunga
- Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
Abmahnung berechtigt?
Eine anwaltliche Vertretung lohnt sich daher immer! Aus einer Vielzahl von erfolgreich verteidigten Ticketabmahnungen habe ich die Erfahrung gewonnen, dass nicht jede Abmahnung gleich auch eine Zahlungsverpflichtung bedeutet. Wurden die Karten tatsächlich beim Anbieter direkt bezogen. Wurden die Karten auch bei eBay angeboten? Dies sind nur einige wichtige Fragen, die es zu klären gilt. Gerne prüfe ich für Sie ihren Fall und schätze die Erfolgsaussichten und die beste Strategie ein.
Gerne schätze ich Ihren Fall kostenfrei für Sie ein. Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen.
Abmahnung erhalten?
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz
Expertentipps:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de übersenden
- Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E‑Mail