Mir wurde diese Woche eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrage der L’Oréal Deutschland GmbH zur Ersteinschätzung vorgelegt.
Die L’Oréal Deutschland GmbH ist Herstellerin und Vertreiberin von Parfüm- und Kosmetikprodukte unter den Marken
- Giorgio Armani
- Yves Saint Laurent
- Cacharel
- Viktor & Rolf
- Ralph Lauren
- Helena Rubenstein
- Azzaro
- Mugler
- Diesel
- Lancôme
- Atelier Cologne
Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung zugrunde. Dem Adressaten wird vorgeworfen, er habe ein Produktmodell, dass erstmals im Februar 2023 in Argentinien in den Verehr gebracht wurde in Deutschland zu Kauf angeboten. Eine Zustimmung für den Reimport in den Europäischen Wirtschaftsraum sei nicht erteilt worden.
Der Abmahnung ist folgender Vorwurf zu entnehmen:
- Verstoß gegen Art. 9 Abs. 2 lit. a UMV
Forderungen
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Auskunft über Herkunft und Vertriebswege und Umsätze
- Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 €
Achtung: Parallelimporten aus Nicht- EU- Ländern
Vielfach haben Markeninhaber dem Inverkehrbringen Ihrer Produkte innerhalb der EU nicht zugestimmt. Häufig werden Produktemodelle nur in Nicht- EU- Ländern in den Verkehr gebracht. Der Import und das Anbieten dieser Produkte in Deutschland bzw. der EU stellt dann eine Markenrechtsverletzung dar. Der Grundsatz der Markenerschöpfung greift in solchen Fällen nicht.
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz
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