Mir liegen aktuell mehrere Abmahnungen der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA vor. Die Ruhrkanzlei mahnt für den Verein wegen Tickethandels über unautorisierte Zweitmarktplattformen ab.
Den Gegenstand der Abmahnungen bilden Verkaufsangebote unter der Plattform www.kleinanzeigen.de. In den mir vorliegenden Abmahnungen werden Ticketangebote für Heimspiele des SV Werder Bremen wegen Verstößen gegen die ATGB abgemahnt. Diese ATGB sehen vor, dass Eintrittskarten zwar privat weitergegeben werden dürfen, allerdings ist das Anbieten über nicht vom Verein autorisierte Zweitmarktplattformen untersagt.
Laut den Abmahnungen wird von den Betroffenen aufgrund der Verstöße folgendes gefordert:
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 353,60 €
Ratschlag:
Unterzeichnen Sie in keinem Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden. In den meisten Fällen trifft der Vorwurf rechtlich gesehen zwar zu, was jedoch nicht gleichzeitig auch bedeutet, dass Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen müssen. In der Regel lassen sich die Abmahnkosten erheblich reduzieren. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung aus hunderten von Abmahnungen dieser Art.
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