Aktuell lässt der Sport-Club Freiburg e.V. Abmahnungen wegen Tickethandels über die Kanzlei Lentze Stopper aussprechen. Mir liegt eine solche Abmahnung vom 12.02.2024 vor.
Dem Abgemahnten wird das Anbieten von Eintrittskarten für ein Heimspiel des Vereins gegen West Ham United aus der aktuellen Saison vorgeworfen. Über die Plattform www.kleinanzeigen.de sollen Karten zum Kauf angeboten worden sein.
Die ATGB des Vereins weisen jedoch unter Ziffer 10.2 ein Weiterveräußerungsverbot auf, welches das Anbieten von Karten über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen untersagt. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer Vertragsstrafe sanktioniert.
Forderungen
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Pauschaler Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR
Die Frage der Berechtigung der Abmahnung hängt davon ab, ob die ATGB des Vereins wirksam mit dem Adressaten der Abmahnung vereinbart wurden. Im Fall des Erwerbs von Eintrittskarten über die offiziellen Verkaufsstellen des Vereins, müssen die ATGB zwingend durch den Erwerber bestätigt werden und sind somit Vertragsgrundlage.
Gerne schätze ich Ihren Fall kostenfrei für Sie ein. Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen.
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Expertentipps:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de oder über das Kontaktformular senden
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