Auch im neuen Jahr werden wieder Abmahnungen wegen Tickethandels ausgesprochen. Mir liegt hierzu eine aktuelle Abmahnung der FC Bayern München AG vom 03.01.2025 vor.
Die Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte betrifft das das Heimspiel des FC Bayern München aus der Saison 2024/2025 gegen Benfica Lissabon.
Gestützt wird die Abmahnung auf das in den ATGB unter Ziffer 8.2 formulierte Weiterveräußerungsverbot von Eintrittskarten über nicht vom Verein autorisierte Zweitmarktplattfomen. Hiernach ist das öffentliche Anbieten und/oder verkaufen von Eintrittskarten über nichtautorisierte Zweitmarktplattformen untersagt. Der einzige zulässige Weg ist das Anbieten und Verkaufen über den vereinseigene Zweitmarkt.
Dem Adressaten wird daher folgendes vorgeworfen:
Vorwürfe:
- Keine Abbildung der ATGB
- Öffentliches Anbieten von Tickets bei Kleinanzeigen
- Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis
Die Abmahnung enthält folgende Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 350,00 €
Gerne schätze ich Ihren Fall kostenfrei für Sie ein. Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen.
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