Aktuell vertrete ich einen Mandanten gegen eine Abmahnung des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V., ausgesprochen durch die LDM Rechtsanwälte.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB (Allgemeine- Ticketgeschäftsbedingungen) zugrunde. Konkret geht es um das Anbieten von Eintrittskarten über die bekannte Plattform Stubhub. Laut ATGB (Ziffer 4.4.) ist das Anbieten von Eintrittskarten über Internethandelsplattformen untersagt:
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, zur Trennung von Fans der aufeinander treffenden Mannschaften und im Interesse der Sicherheit der Zuschauer wird die Zustimmung des FC St. Pauli zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltungsvertrag gemäß Ziffer 4.3 in den folgenden Fällen nicht erteilt:
- bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets im Rahmen von nicht vom FC St. Pauli autorisierten Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. eBay) selbst oder durch Dritte;
- bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets über nicht vom FC St. Pauli autorisierte Internet-Marktplätze (z.B. eBay Kleinanzeigen, Facebook) selbst oder durch Dritte;
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00€
Ratschlag:
In den meisten Fällen trifft der Vorwurf rechtlich gesehen zwar zu, was jedoch nicht gleichzeitig auch bedeutet, dass Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen müssen. In der Regel lassen sich die Abmahnkosten erheblich reduzieren. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung aus hunderten von Abmahnungen dieser Art.
Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Gerne schätze ich Ihren Fall und die Erfolgsaussichten einer Verteidigung für Sie kostenfrei ein.
Abmahnung erhalten?
Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen. Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E‑Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E‑Mail