Auch in dieser Woche erreichte mich eine Abmahnung Kanzlei Fortmann Tegethoff im Auftrage der Schmidt Spiele GmbH.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung an dem Zeichen „Mensch ärgere Dich nicht“ zugrunde. Meinem Mandanten wird vorgeworfen, dass Zeichen zur Bewerbung eines Gesellschaftsspiels genutzt zu haben, welches dem der Abmahnerin von der Gestaltung des Spielbretts her entspricht.
Das angebotene Gesellschaftsspiel ist angelehnt an das bekannte Spiel der Abmahnerin zeigt die ebenso bekannte Zeichentrickfigur SpongeBob Schwammkopf aus der gleichnamigen US- Serie.
Die Schmidt Spiele GmbH ist Inhaberin der deutschen Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ vom 4. Juli 1918, eingetragen unter der Nummer DE 293721 für Waren der Klasse 28, insbesondere für Gesellschaftsspiele, sowie der gleichlautenden Unionsmarke Nummer 002734267 vom 13. Juni 2002, für die Warenklassen 09 und 28.
Forderungen laut Abmahnung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatz und Erteilung einer Auskunft zum erzielten Gewinn
- Abmahnkosten 3.020,34 EUR (Gegenstandswert 150.000 EUR)
Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und schneiden sich eventuell bestehende Einwendungen ab.
Abmahnung berechtigt?
Eine der Kernfragen, die es zu überprüfen gilt ist, ob eine markenmäßige Benutzung der hier in Bezug genommenen Marke vorliegt. Voraussetzung ist, dass die konkrete Benutzungshandlung eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (BGH, Urteil vom 11.04.2019, I ZR 108/18 – Damen Hose MO; EuGH, Urteil vom 08.07.2010, C‑558/08).
Auskunft?
Die Auskunft dient dem Zweck einen meist nicht unerheblichen Schadensersatz vorzubereiten. An dieser Stelle ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Auskunftserteilung bereits durch einen fachkundigen Rechtsanwalt begleitet wird.
Auch im Falle einer berechtigten Abmahnung bestehen im Regelfall sehr gute Chancen die geforderten Kosten im Rahmen einer außergerichtlichen gütlichen Einigung zu reduzieren.
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:
Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Nutzen Sie mein Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung und senden mir die erhaltene Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de.
