Haben Sie auch eine Abmahnung der RuhrKanzlei für die Eintracht Frankfurt Fußball AG erhalten?
Aktuell erreichen ich täglich Anfrage von Betroffenen, die eine Abmahnung der RuhrKanzlei im Aufrage der Eintracht Frankfurt Fußball AG erhalten haben.
Die Abmahnungen betreffen das Anbieten von Eintrittskarten für Spiele des Bundesligavereins Eintracht Frankfurt aus der aktuellen Saison 2024/2025.
Laut Abmahnung wird ein Verstoß gegen die ATGB gerügt. Die ATGB sehen insoweit vor, dass keine Eintrittskarten über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen angeboten werden dürfen.
Plattform: Kleinanzeigen.de
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
Ratschlag:
Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Um gegen die ATGB verstoßen zu können, müssen diese auch rechtlich wirksam vereinbart worden sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn Eintrittskarten direkt beim Verein oder offiziellen Vorverkaufsstellen erworben wurden. Auch im Falle einer Registrierung im Ticketsystem des Vereins- ohne eine Kartenbestellung- werden die ATGB stets akzeptiert und somit wirksam vereinbart. Sollten Karten über andere Plattformen erworben worden sein und keine Registrierung im Ticketsystem bestehen, sind die ATGB hingegen nicht wirksam vereinbart worden. Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren. Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Abmahnung erhalten?
Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen. Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E‑Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E‑Mail