Mir wurde erneut ein Mandant zur Verteidigung einer Forderung des Verbands Bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. erteilt.
Die geltend gemachte Forderung wird mit einem Verstoß gegen eine in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärung begründet.
Viele Abgemahnte lassen sich aufgrund der relativ geringen Abmahnkosten dazu verleiten, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Dies ist bereits der 1. Fehler, denn die vorformulierte Unterlassungserklärung beinhaltet eine feste Vertragsstrafe von 5.000,00€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Das böse Erwachen kommt meist sehr schnell. In Ermangelung einer zielgerichteten juristischen Beratung tappen viele Betroffene mit weiteren KFZ- Angeboten schnell in die Falle und sehen sich hohen Vertragsstrafenforderungen ausgesetzt.
Von meinem Mandanten wird in dem Schreiben für drei Fahrzeugangebote eine Vertragsstrafe von 15.000,00 € gefordert.
Meine Erfahrung mit der Gegenseite zeigt, dass, sofern ein Verstoß vorliegt, mit geschicktem Vortrag und Verhandeln die besten Ergebnisse erzielen lassen. Für Sie bedeutet dies, dass deutlich geringere Vertragsstrafen zu zahlen sind.
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:
Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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