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Berechtigungsanfrage Rechtsanwalt Sandhage für iOcean UG (haftungbeschränkt)

Berechtigungsanfrage Rechtsanwalt Sandhage für iOcean UG (haftungbeschränkt)

15. Januar 2021 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Einer meiner Mandanten erhielt eine Berechtigungsanfrage der iOceanUG (haftungsbeschränkt), ausgesprochen durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin. Das Schreiben datier bereits aus dem Dezember 2020. Per Folgeschreiben vom 12.01.2021 wurde nun erinnert.

An was wird eigentlich genau erinnert?

Das Schreiben ist mit der Über­schrift „Berech­ti­gungsan­frage“ betitelt. Die iO­cean UG gibt an über www.schuh–werk24.de Schuhe zu vertreiben. Bere­its die Auf­machung der Web­seite lässt er­he­bliche Zweifel an ein­er tat­säch­lichen Mark­t­teil­nahme im geschäftlichen Verkehr aufkom­men.  Mein Man­dant wird aufge­fordert mitzuteilen, welche ak­tuelle Her­stellerangabe er zu­grunde legt, um in dem be­trof­fe­nen Ange­bot mit ein­er entsprechen­den un­verbindliche Her­stellerverkauf­spreisempfehlung (UVP) zu werben.

Sollte die Angabe der UVP nicht der aktuellen Herstellerangabe entsprechen, wird in der Abmahnung zu Unterlassung aufgefordert. Darüber hinaus wird folgendes für diesen Fall gefordert:

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Kosten­er­stat­tung in Höhe von 326,31 Eu­ro (Stre­itwert 3.000€)

Ratschlag:

Aus mein­er Sicht ist die konkrete Berech­ti­gungsan­frage, ins­beson­dere mit dem Zusatz der Forderung ein­er straf­be­wehrten Un­ter­las­sungserk­lärung für den Fall, dass keine Berech­ti­gung zum ange­sproch­enen Han­deln vor­liegt, kri­tisch zu beäu­gen. Seit dem 02.12.2020 sieht das Gesetz gegen un­lauteren Wet­tb­werb (UWG) u.a. vor, dass für Ver­stöße gegen In­for­ma­tion­spflicht­en (wie eine UVP Angabe) wed­er eine straf­be­wehrte Un­ter­las­sungserk­lärung noch eine Er­stat­tung der Abmahnkosten gefordert wer­den kann.

 

Die Kosten­er­stat­tung sollte im Falle der falschen oder fehlen­den UVP zurück­gewiesen wer­den. Ob die Ab­gabe ein­er „ein­fachen“ Un­ter­las­sungserk­lärung ohne Ver­tragsstrafen­be­wehrung sin­nvoll ist, sollt in je­dem Einzelfall in­di­vidu­ell geprüft werden.

 

Grun­dregeln bei Berechtigungsanfrage/Abmahnung:

  • Keine Panik! Ruhe bewahren!
  • Fris­ten beachten!
  • Kein Kon­takt zum gegner
  • Leis­ten Sie keine Un­ter­schriften und/ oder Zahlungen
  • Fachan­walt aufsuchen

DREGER IP LEGAL – Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz in Düsseldorf

Sie haben auch eine de­r­ar­tige Berechtigungsanfrage/ Abmah­nung er­hal­ten? Prof­i­tieren Sie von mein­er Er­fahrung! Ich bin seit über 10 Jahren im Bere­ich des gewerblichen Rechtss­chutzes tätig. Durch meine Spezial­isierung kann ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie entwickeln.

Be­denken Sie in je­dem Fall, dass der Abmah­n­er sich von fachkundi­gen An­wäl­ten vertreten lässt. Nutzen Sie eine an­waltliche Be­ratung und schaf­fen Sie Waffengleichheit!

Wenn Sie eben­falls eine solche Berechtigungsanfrage/ Abmah­nung er­hal­ten haben, kön­nen Sie diese gerne zur kosten­losen Er­stein­schätzung an info@dregeriplegal.de senden.

Hi­er find­en Sie unser Kon­tak­t­for­mu­lar!

 

 

 

Tags: BerechtigungsanfrageeBayiOcean UGRechtsanwalt Gereon SandhageschuheUnterlassungserklärung
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