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Neue Berechtigungsanfrage Rechtsanwalt Sandhage für iOcean UG (haftungbeschränkt)

4. Februar 2021 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Berechtigungsanfrage iOcean UG eBay

In dieser Woche er­re­ichte mich eine weit­ere Berech­ti­gungsan­frage der iO­ceanUG (haf­tungs­beschränkt), aus­ge­sprochen durch Recht­san­walt Gere­on Sand­hage aus Berlin.

Das Schreiben datiert vom 02.02.2021.

Das Schreiben ist mit der Über­schrift „Berech­ti­gungsan­frage“ betitelt. Die iO­cean UG gibt an über www.schuh–werk24.de Bade­mod­en zu vertreiben. In der Abmah­nung wird aufge­fordert mitzuteilen, welche ak­tuelle Her­stellerangabe der Abgemah­nte zu­grunde legt, um in dem be­trof­fe­nen Ange­bot auf eBay mit ein­er entsprechen­den un­verbindliche Her­stellerverkauf­spreisempfehlung (UVP) zu werben.

Sollte die Angabe der UVP nicht der ak­tuellen Her­stellerangabe entsprechen, wird fol­gen­des gefordert:

  • Be­sei­t­i­gung der falschen UVP- Werbung
  • Kosten­er­stat­tung in Höhe von 280,60 Eu­ro (Stre­itwert 2.000€)

Aus mein­er Sicht ist die konkrete Berech­ti­gungsan­frage, ins­beson­dere mit dem Zusatz der Forderung von Abmahnkosten für den Fall, dass keine Berech­ti­gung zum ange­sproch­enen Han­deln vor­liegt, zweifel­haft. Ein Kosten­er­stat­tungsanspruch für den Ausspruch ein­er Berech­ti­gungsan­frage ist geset­zlich nicht normiert. Soweit Sie für diesen Fall eine Kosten­er­stat­tung nach § 13 Abs. 3 UWG fordern, ist diesem Anspruch ent­ge­gen­zuhal­ten, dass keines­falls die An­forderun­gen an eine klar und ver­ständlich gestellte Abmah­nung gemäß § 13 Abs. 2 UWG er­füllt sind. Die Abmah­nung als Berech­ti­gungsan­frage zu beze­ich­nen, und sofern tat­säch­lich ein Wet­tbe­werb­sver­stoß vor­liegt, auf einen Abmah­n­tatbe­stand umzuschwenken, wider­spricht mein­er Ein­schätzung dieser Transparenz.

Sollte sich nach Prü­fung der Berech­ti­gungsan­frage ergeben, dass eine falsche UVP- Wer­bung vor­liegt, wäre nach Ab­stellen der Ver­stöße über die Ab­gabe ein­er vor­beu­gen­den straf­be­wehrten Un­ter­las­sungserk­lärung nachzu­denken. Der Un­ter­las­sungsanspruch wäre damit er­füllt und einem Kos­te­nanspruch für eine nach­fol­gende or­dentliche Abmah­nung die Grund­lage entzogen.

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Grun­dregeln bei Abmahnung:

  • Ruhe be­wahren!
  • Keine Kurz­schlusshand­lun­gen!
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
  • Fris­ten der Abmah­nung notieren und beachten!
  • Keine Un­ter­schriften oder Zahlun­gen leisten!
  • Fachan­walt konsultieren

Gerne be­rate ich Sie in dieser An­gele­gen­heit. Als Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz ver­füge ich über eine hochspezial­isierte Ex­per­tise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.

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Tags: AbmahnungBerechtigungsanfrageeBayiOcean UGRechtsanwalt Gereon SandhageUVP
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