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Mahnbescheid Warner Bros Entertainment Inc. (FROMMER LEGAL)

Mahnbescheid Warner Bros Entertainment Inc. (FROMMER LEGAL)

5. Oktober 2021 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Filesharing

Das Jahr neigt sich dem Ende…es wird wieder Zeit für die alljährlichen Mahnbescheide.

Ak­tuell vertrete ich einen Man­dan­ten, der einen Mahnbescheid des AG Wed­ding, beantragt durch die Kan­zlei FROMMER LEGAL aus München für die Warn­er Bros. En­ter­tain­ment Inc. er­hal­ten hat. Ein­er mein­er Man­dan­ten hat let­zte Woche einen Mahnbescheid der Kan­zlei FROMMER LEGAL erhalten.

Forderung:

  • Rechtsver­fol­gungskosten 107,50 EUR
  • Lizen­zschadenser­satz 1.000,00 EUR

Hin­weis:

Wider­spruchs­frist von 2 Wochen beacht­en! Son­st dro­ht ein Vollstreckungsbescheid!

In vie­len Fällen fol­gt, teil­weise nach Jahren, auf eine er­ste Abmah­nung ein Mahnbescheid. Der Hin­ter­grund der Abmah­nun­gen be­t­rifft das so­ge­nan­nte File­shar­ing über In­ter­net­tauschbörsen. Im An­bi­eten von Filmw­erken in Tauschbörsen (File­shar­ing) kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung liegen. In Tauschbörsen wer­den Dateien per Down­load und Up­load getauscht. Wird eine Datei herun­terge­laden, wird sie im sel­ben Mo­ment auch wieder vom eige­nen PC au­toma­tisch hochge­laden und den an­deren Nutzern der Tauschbörse zur Ver­fü­gung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlich­er Hin­sicht ein öf­fentlich­es Zugänglich­machen zu se­hen, was auss­chließlich dem Urhe­ber eines Werkes zuste­ht. Das öf­fentliche Zugänglich­machen für eine an­dere Per­son als den Urhe­ber kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

Haben Sie auch auf die Abmah­nung nicht reagiert und nun einen Mahnbescheid erhalten?

In eini­gen Fällen aus der Ver­gan­gen­heit hat sich je­doch auch gezeigt, dass den Rechtein­hab­ern bei der Er­mit­tlung der An­schlussin­hab­er Fehler un­ter­laufen kön­nen. Die Recht­sprechung zeigt, dass eine Vielzahl von Fal­lkon­stel­la­tion geeignet sind, die Haf­tung des An­schlussin­hab­ers zu entkräften.

Gerne schätze ich Ihren Fall kosten­los ein und en­twick­ele mit Ih­nen zusam­men die beste Verteidigungsstrategie.

DREGER IP LEGAL

Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Er­fahrung im Bere­ich des Urhe­ber­recht. Mein Er­fahrungss­chatz der Vertei­di­gung von hun­derten von Abmah­nun­gen er­laubt es mir die für Sie best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie zu en­twick­eln. Der Abmah­n­er ist durch fachkundi­ge An­wälte vertreten. Mit mein­er Hil­fe schaf­fen Sie Waffengleichheit!

Er­ste Hil­fe bei Abmahnungen:

  • Keine vorschnellen Aktionen!
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
  • Fris­ten der Abmah­nung beachten!
  • Keine Un­ter­schriften oder Zahlun­gen leisten!
  • Fachan­walt kontaktieren

Nutzen Sie mein Ange­bot zur kosten­losen Er­stein­schätzung. Gerne be­rate ich Sie in dieser An­gele­gen­heit. Sie kön­nen Ihre Abmah­nung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de senden. Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er Er­stein­schätzung zurück.

Mein Ange­bot:

  • Kosten­lose Er­stein­schätzung bundesweit
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  • Ein­schätzung durch hochspezial­isierten Fachanwalt
  • Schnelle und un­kom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail

Hi­er find­en Sie mein Kon­tak­t­for­mu­lar!

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Tags: AG WeddingFROMMER LEGALMahnbescheidWarner Bros. Entertainment Inc.
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FÜR GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZ

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