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Abmahnung der LDM Rechtsanwälte für SSV Ulm 1846 Fußball GmbH & Co. KGaA (Tickethandel)

Abmahnung der LDM Rechtsanwälte für SSV Ulm 1846 Fußball GmbH & Co. KGaA (Tickethandel)

18. Dezember 2024 Posted by Dirk Dreger Abmahnung

In den let­zten bei­den Wochen er­re­icht­en mich zahlre­ichen An­fra­gen von Be­trof­fe­nen, die eine Abmah­nung der SSV Ulm 1846 Fußball GmbH & Co. KGaA, aus­ge­sprochen durch die LDM Recht­san­wälte, er­hal­ten haben.

 

Der Abmah­nung liegt der Vor­wurf eines Ver­stoßes gegen die ATGB (All­ge­meine- Tick­et­geschäfts­be­din­gun­gen) zu­grunde. Konkret geht es um das An­bi­eten von Ein­trittskarten über On­line­plat­tfor­men. Laut ATGB (10.2.) ist das An­bi­eten von Ein­trittskarten über In­ter­nethandel­splat­tfor­men untersagt:


Der Verkauf von Tick­ets er­fol­gt auss­chließlich zur pri­vat­en, nicht kom­merziellen Nutzung durch den Kun­den; jeglich­er gewerbliche oder kom­merzielle Weit­er­verkauf sowie jede son­stige un­zuläs­sige Weit­er­gabe bzw. jedes un­zuläs­sige An­bi­eten von Tick­ets durch den Kun­den ist un­ter­sagt. Der kom­merzielle und gewerbliche Tick­etverkauf bleibt allein dem Club und au­torisierten Vorverkauf­sstellen vor­be­hal­ten. Als unzulässige/s und damit untersagte/s Weitergabe/Anbieten gilt insbesondere,
(a) Tick­ets öf­fentlich, ins­beson­dere bei Auk­tio­nen oder im In­ter­net (z.B. bei Ebay, Kleinanzeigen, Face­book) und/oder bei nicht vom Club au­torisierten Verkauf­s­plat­tfor­men (z.B. vi­a­gogo, Stub­Hub, seat­wave, Tick­et­bande etc.) zum Kauf anzu­bi­eten und/oder zu verkaufen, aus­drück­lich auch, wenn das Ange­bot, der Verkauf oder die Weit­er­gabe ohne Gewinn bzw. Preisauf­schlag erfolgt,

 

Forderun­gen:

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Abgel­tungs­be­trages in Höhe von 350,00 ‑550,00€

 

Vielfach reagieren die meis­ten Abgemah­n­ten, in­dem Sie die auf die Abmah­nung en­twed­er gar nicht reagieren oder die Forderung an­stand­s­los be­gle­ichen. Nicht jede Abmah­nung ist auch berechtigt! Wen­ngle­ich die Abmah­nung in den über­wiegen­den Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Be­träge in den meis­ten Fällen er­fol­gre­ich re­duzieren.  Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe na­hezu täglich mit de­r­ar­ti­gen Tick­etabmah­nun­gen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.

Ich vertrete seit Jahren er­fol­gre­ich Man­dan­ten gegen Tick­etabmah­nun­gen aus dem Bere­ich von Sport- und Konz­ertver­anstal­tun­gen und habe tagtäglich mit den un­ter­schiedlich­sten Fal­lkon­stel­la­tio­nen zu tun. Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Er­fahrung! Gerne er­ar­beite ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie und vertrete Sie er­fol­gre­ich in Ihrer Angelegenheit.

 

So­forthil­fe bei Abmahnung!

DREGER IP LEGAL | Recht­san­walt Dirk Dreger | Fachan­walt für gewerblichen Rechtsschutz

  • Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
  • Schnelle und kosten­lose Er­stein­schätzung per E‑Mail
  • Bun­desweite Be­ratung und Vertretung
  • Schnelle und un­kom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail
  • Kos­ten­trans­parenz durch Pauschalhonorar

 

 

 

 

 

Tags: ldmLDM RechtsanwälteSSV Ulm
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