In dieser Woche wurde mir eine Abmahnung der HSV Fussball AG & Co. KGaA, vertreten durch die A|L|P Rechtsanwälte zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.
Die HSV Fussball AG & Co. KGaA lässt in der Abmahnung den bekannten Vorwurf eines Verstoßes gegen das Weiterveräußerungsverbot über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen rügen.
Laut ATGB ist das Anbieten von Tickets über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen, wie z.B. www.kleinanzeigen.de, Viagogo etc. untersagt. Dem Abgemahnten wird genau das vorgeworfen. Er habe laut Ermittlungsergebnis mehrfach Tickets über die Plattform www.kleinanzeigen.de zum Kauf angeboten.
Forderungen:
Aufgrund der ermittelten Verstöße fordert die HSV Fussball AG & Co. KGaA folgendes:
- Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Aufforderung zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.372,78 EUR (Gegenstandswert: 20.000 EUR)
- Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 EUR (abzüglich des Ticketpreises)
Einschätzung:
Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Um gegen die ATGB verstoßen zu können, müssen diese auch rechtlich wirksam vereinbart worden sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn Eintrittskarten direkt beim Verein oder offiziellen Vorverkaufsstellen erworben wurden. Auch im Falle einer Registrierung im Ticketsystem des Vereins- ohne eine Kartenbestellung- werden die ATGB stets akzeptiert und somit wirksam vereinbart. Sollten Karten über andere Plattformen erworben worden sein und keine Registrierung im Ticketsystem bestehen, sind die ATGB hingegen nicht wirksam vereinbart worden. Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren. Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
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Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
Kostenfreie Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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