Mir wurde eine aktuelle markenrechtliche Abmahnung der HSV Fußball AG & Co. KGaA zur Einschätzung vorgelegt. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei BLUEPORT LEGAL aus Hamburg ausgesprochen.
Die Abmahnerin ist Inhaberin mehrerer beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragener Marken, darunter insbesondere die Wortmarke „Volksparkstadion” (DPMA-Nr. 013718424), die Wortmarke „HSV” (DPMA-Nr. 30613597), die Wortmarke „Nur der HSV” (DPMA-Nr. 012445458) sowie die Wortmarke „Hamburger SV” (DPMA-Nr. 302020237465). Daneben sind die Bildmarke „Raute” und die Wort-Bildmarke „Emblem” geschützt.
Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf einer Rechtsverletzung an der eingetragenen Wortmarke „Volksparkstadion” durch das Anbieten von Postkarten auf der Plattform Etsy. Dort sollen Postkarten unter Verwendung des geschützten Zeichens beworben und zum Verkauf angeboten worden sein.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung der Abmahnkosten (Streitwert 50.000,00 €) in Höhe von 2.123,08 € brutto
- Erteilung von Auskunft über Art, Dauer und Umfang der Verletzungshandlungen
Auskunft?
Die Auskunft dient dem Zweck, einen meist nicht unerheblichen Schadensersatz vorzubereiten. An dieser Stelle ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Auskunftserteilung bereits durch einen fachkundigen Rechtsanwalt begleitet wird.
Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem. Markenrechtliche Abmahnungen sollten, nicht zuletzt aufgrund des hohen Kostenrisikos, immer ernst genommen werden.
Handeln im geschäftlichen Verkehr?
Viele Abgemahnte werden aufgrund eines Angebotes abgemahnt, das sie für rein privat oder kleinteilig halten. Zwar ist nicht jedes Handeln, das auf den ersten Blick privat oder hobbyartig erscheint, auch im rechtlichen Sinne gewerblich. Aber möglicherweise unterliegt der Abmahner einer Fehleinschätzung betreffend Umfang und Ausmaß des Handelns, so dass kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Gerade bei Einzelstücken auf Plattformen wie Etsy lohnt es sich, diesen Punkt kritisch prüfen zu lassen.
Markenmäßige Benutzung?
Eine rechtsverletzende Benutzung setzt voraus, dass die spezifischen Interessen des Markeninhabers deshalb betroffen sind, weil die Benutzung durch den Dritten die Funktionen der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte, insbesondere ihre Herkunftsfunktion. Gerade bei Postkarten, die ein Stadion als Motiv zeigen und den Markenbegriff lediglich beschreibend in der Artikelbeschreibung verwenden, ist die Frage der markenmäßigen Benutzung keineswegs eindeutig. Ob eine markenmäßige Benutzung in Ihrem Fall tatsächlich vorliegt, sollten Sie durch einen Fachanwalt überprüfen lassen.
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung!
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:
Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Nutzen Sie mein Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung und senden mir die erhaltene Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de.

