Nach der Relegation 2026 und dem Abstieg lässt die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH derzeit Abmahnungen wegen Tickethandels, ausgesprochen durch die Ruhrkanzlei, versenden.
In der mir vorliegenden Abmahnung wird ein Tickethandel bezüglich des Relegations-Spiels gegen den SC Paderborn aus der aktuellen Saison gerügt. Laut Abmahnung sollen gesicherte Erkenntnisse vorliegen, dass Tickets zu dem besagten Spiel über die Plattform www.kleinanzeigen.de zu Kauf angeboten worden sein sollen.
Laut ATGB ist das Anbieten von Eintrittskarten über nicht vom Verein autorisierte Zweitmarktplattformen untersagt:
10.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche
Ticketverkauf bleibt allein dem Club und autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Als unzulässige/s und damit untersagte/s Weitergabe Anbieten gilt insbesondere,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, ‑Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn bzw. Preisaufschlag erfolgt,
Forderungen:
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 354,00 €.
Abmahnung berechtigt?
Die Berechtigung einer solchen Abmahnung setzt voraus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemahnten wirksam vereinbart worden sind. Dies wäre nicht der Fall, wenn die Eintrittskarten nicht direkt beim Verein oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle erworben wurden und der Abgemahnte zuvor auch keine anderen Karten über offizielle Stellen erworben hat bzw. auch nicht im Ticketsystem des Vereins registriert ist oder kein Mitgliedskonto unterhält.
Ratschlag:
Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.
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Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
Kostenfreie Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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