Mir liegt eine weitere Abmahnung der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG zur Einschätzung vor.
Lesen Sie hierzu gerne auch meinen weiteren Ratgeberartikel:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-durch-hannover-96-wegen-tickethandels-242166.html
Die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG lässt sich von der RuhrKanzlei aus Dortmund vertreten und rügt in der Abmahnung den bekannten Vorwurf eines Verstoßes gegen das Weiterveräußerungsverbot für nicht autorisierte Zweitmarktplattformen. Die ATGB lauten wie folgt (auszugsweise):
9.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden. Jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet und/oder bei nicht von HANNOVER 96 autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf anzubieten;
Aufgrund der ermittelten Verstöße fordert die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG folgendes:
- Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 353,60 €
Einschätzung:
Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Um gegen die ATGB verstoßen zu können, müssen diese auch rechtlich wirksam vereinbart worden sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn Eintrittskarten direkt beim Verein oder offiziellen Vorverkaufsstellen erworben wurden. Auch im Falle einer Registrierung im Ticketsystem des Vereins- ohne eine Kartenbestellung- werden die ATGB stets akzeptiert und somit wirksam vereinbart. Sollten Karten über andere Plattformen erworben worden sein und keine Registrierung im Ticketsystem bestehen, sind die ATGB hingegen nicht wirksam vereinbart worden. Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren. Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
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Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenfrei einschätzen. Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E-Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
Kostenfreie Ersteinschätzung
- Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenfreie Ersteinschätzung mit Handlungsempfehlung per E-Mail
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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