Haben Sie ein Ticket im Internet angeboten und nun eine Abmahnung der Kanzlei Schütz RAe im Auftrage der TSG Hoffenheim erhalten?
Die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gem. § 10 Nr. 2 ATGB besagen, dass das Anbieten über Plattformen wie
- Viagogo
- Seatwave
- eBay
- Ebay Kleinanzeigen
- Facebook
ausdrücklich verboten ist.
Rechtlicher Hintergrund
Die Vereine sind laut Satzung zur Kontrolle des Tickethandels verpflichtet und überwachen daher die Angebote rund um die bekannten Ticketplattformen viagogo, eBay etc. sehr genau. Mittlerweile ist das Ermittlungsnetz der Vereine sehr engmaschig. Kaum ein illegales Internetangebot geht noch ohne eine kostenpflichtige Abmahnung unter.
Vielen treuen und langjährigen Anhängern des Vereins dies nicht bewusst. Schnell ist die eigene Dauerkarte oder eine Einzelticket im Internet angeboten. Die Vielzahl der Angebote und deren Verkaufspreise sind verlockend.
ACHTUNG!
Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.
Was wird gefordert?
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Vertragsstrafe ab 250,00€
Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie mir Ihre Abmahnung gerne per Email an info@dregeriplegal.de oder das Kontaktformular zusenden.