Aktuell lässt die kitzVenture GmbH über den Rechtsanwalt Nikolai Zutz wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen.
In den Abmahnungen wird folgendes gerügt:
- fehlerhafte Anbieterkennzeichnung ‑Impressum- (falsche oder fehlende Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer)
- fehlende Datenschutzerklärung
Aufgrund der genannten Wettbewerbsverstöße wird von folgendes verlangt:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gemäß §§ 3, 3a, 8 I, 8 III Nr. 1 UWG, § 5 I TMG.
- Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 12 UWG in Höhe von 745,40 €
WICHTIG!
Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Diese enthält eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.000€.
Entscheidend ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Es kann daher keine pauschale Aussage über die Berechtigung einer Abmahnung getroffen werden. Ich rate Abgemahnten jedoch dazu, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterzeichnen. Hierdurch kann vorschnell ein Schuldeingeständnis abgegeben werden, was die anwaltliche Verteidigung nicht nur erschweren, sondern möglicherweise auch nicht mehr erfolgsversprechend erscheinen lassen kann.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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