Weitere Abmahnung in Sachen FRIDA KAHLO
Eine weitere Abmahnung ebenfalls vom 11.11.2020 wurde mir vorgelegt. Auch in dieser Abmahnung wird der Adressatin untersagt Produkte unter Verwendung des Zeichens “FRIDA” anzubieten, anzukündigen und in Verkehr zu bringen.
Zielscheibe der Abmahnung ist der eigene Onlineshop der Abgemahnten, über den selbst hergestellte Röcke (Textilien) angeboten werden.
Immer wieder tappen Händler in die gleiche Falle. Es werden Stoffwaren von unkundigen Lieferanten bezogen. Ein Hinweis auf die Lizensierungspflicht unterbleibt seitens des Stofflieferanten. Der Händler stellt seine Waren aus den gelieferten Stoffen her und bietet die hergestellten Produkte unter den geschützen Markenzeichen der FRIDA KAHLO CORPORATION an.
Am Ende der Kette steht dann die kostenpflichtige Abmahnung.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Keine Panik! Ruhe bewahren!
- Fristen beachten!
- Kein Kontakt zum Abmahner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt aufsuchen
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
Sie haben auch eine derartige Abmahnung erhalten? Profitieren Sie von meiner Erfahrung! Ich bin seit über 10 Jahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.
Bedenken Sie in jedem Fall, dass der Abmahner sich von fachkundigen Anwälten vertreten lässt. Nutzen Sie eine anwaltliche Beratung und schaffen Sie Waffengleichheit!
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