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BUNDESLIGA SAISONFINALE: Abmahnung der Ruhrkanzlei im Auftrage der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

BUNDESLIGA SAISONFINALE: Abmahnung der Ruhrkanzlei im Auftrage der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

2. Juni 2023 Posted by Dirk Dreger Abmahnung

Abmahnung Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA 

Die Dort­munder Kan­zlei Ruhrkan­zlei spricht bekan­nter­maßen im Auf­trage der Borus­sia Dort­mund GmbH & Co. KGaA. Abmah­nun­gen we­gen Tick­ethandels aus.

Zum Saison­fi­nale der Bun­desli­ga trat der BVB gegen Mainz 05 an. Das Top­spiel er­freute sich auf dem Tick­et­markt ein­er enor­men Be­liebtheit. Es wurde teils hor­rende Preise geboten.

Mir liegt eine Abmah­nung vom 25.05.2023 vor, die genau dieses Spiel thematisiert.

Der Abmah­nung liegt der Vor­wurf eines Ver­stoßes gegen die All­ge­meinen Tick­etbe­din­gun­gen (ATGB) zu­grunde. Konkret wird ein Ver­stoß gegen das unter Zif­fer 8.2. fest­geschriebene Weit­er­veräußerungsver­bot gel­tend gemacht.

Die All­ge­meinen Tick­etbe­din­gun­gen laut­en auszugsweise:

„8.2 Un­zuläs­sige Weit­er­gabe: Der Verkauf von Tick­ets er­fol­gt auss­chließlich zur pri­vat­en, nicht kom­merziellen Nutzung durch den Kun­den; jeglich­er gewerbliche oder kom­merzielle Weit­er­verkauf oder eine son­stige un­zuläs­sige Weit­er­gabe der Tick­ets durch den Kun­den ist un­ter­sagt. Dem Kun­den ist es ins­beson­dere untersagt,

a) Tick­ets öf­fentlich, ins­beson­dere bei Auk­tio­nen oder im In­ter­net (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Face­book) und/oder bei nicht vom Club au­torisierten Verkauf­s­plat­tfor­men (z.B. vi­a­gogo, seat­wave, Stub­Hub etc.) zum Kauf anzu­bi­eten und/oder zu verkaufen,..“

Forderung:

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrte Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
  • Ver­tragsstrafe in Höhe von 2.500,00 €

Das in den ATGB ve­r­ankerte Weit­er­veräußerungsver­bot ist bere­its gerichtlich mehrfach bestätigt wor­den. Allerd­ings set­zt die Berech­ti­gung ein­er solchen Abmah­nung auch vo­raus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemah­n­ten wirk­sam sind. Nicht der Fall ist dies beispiel­sweise, wenn die Ein­trittskarten nicht di­rekt beim Vere­in oder ein­er of­fiziellen Vorverkauf­sstelle er­wor­ben wur­den und der Abgemah­nte zu­vor auch keine an­deren Karten über of­fizielle Stellen er­wor­ben hat.

Ich vertrete seit Jahren er­fol­gre­ich Man­dan­ten gegen Tick­etabmah­nun­gen aus dem Bere­ich von Sport- und Konz­ertver­anstal­tun­gen und habe tagtäglich mit den un­ter­schiedlich­sten Fal­lkon­stel­la­tio­nen zu tun. Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Er­fahrung! Gerne er­ar­beite ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie und vertrete Sie er­fol­gre­ich in Ihrer Angelegenheit.

Abmahnung erhalten?

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Expertentipps:

 

  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen!
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  • Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de übersenden
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Tags: AbmahnungBundesligaBVBMainz 05ruhrkanzleiTicket
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