Ich vertrete aktuell einen Mandanten gegen eine markenrechtliche Abmahnung des Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e. V.. Die Abmahnung vom 18.02.2026 wurde durch die Kanzlei BLUEPORT LEGAL aus Hamburg ausgesprochen.
Die Abmahnerin ist Rechteinhaberin der Wortmarke „Fortuna Düsseldorf“, eingetragen Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302009072133. Die Wort- Bildmarke ist unter der Registernummer 302009072134 geschützt.
Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf einer Rechtsverletzung an der eingetragenen Wortmarke „Fortuna Düsseldorf“ sowie der Wort- Bildmarke durch das Anbieten von Lampen auf der Plattform eBay. Dort sollen Lampen mit den geschützten Zeichen beworben worden sein.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 2.123,08 € brutto (Streitwert 50.000,00 €)
Auskunft?
Die Auskunft dient dem Zweck einen meist nicht unerheblichen Schadensersatz vorzubereiten. An dieser Stelle ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Auskunftserteilung bereits durch einen fachkundigen Rechtsanwalt begleitet wird.
Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem. Markenrechtliche Abmahnungen sollten, nicht zuletzt aufgrund des hohen Kostenrisikos, immer ernst genommen werden.
Handeln im geschäftlichen Verkehr?
Viele Abgemahnte werden aufgrund eines Privatangebotes im Rahmen eines privaten Accountes auf eBay, eBay Kleinanzeigen etc. abgemahnt. Zwar ist nicht jedes Handeln, was auch auf den ersten Blick privat erscheint auch im rechtlichen Sinne privat. Aber möglicherweise unterliegt der Abmahner einer Fehleinschätzung betreffend den Umfang und Ausmaßes des Handelns, so dass kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt.
Markenmäßige Benutzung?
Eine rechtsverletzende Benutzung setzt voraus, dass die spezifischen Interessen des Markeninhabers deshalb betroffen sind, weil die Benutzung durch den Dritten die Funktionen der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte, insbesondere ihre Herkunftsfunktion. Ob eine markenmäßige Benutzung in Ihrem Fall tatsächlich vorliegt, sollten Sie durch einen Fachanwalt überprüfen lassen.
Abmahnung erhalten?
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:
Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Nutzen Sie mein Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung und senden mir die erhaltene Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de.

